Pressemitteilung

Zensus – Erhebungsbeauftragte wieder unterwegs


Seit Anfang März sind im Landkreis Lörrach wieder Erhebungsbeauftragte im Auftrag des Zensus 2011 unterwegs. Sie haben die Aufgabe, mithilfe einer kurzen Befragung Unstimmigkeiten aus der Gebäude- und Wohnungszählung zu klären.
                         
Bei der von Stuttgart aus koordinierten Gebäude und Wohnungszählung hatten Haus- und Wohnungseigentümer die ihnen zugesandten Fragebögen auszufüllen und per Post zurückzusenden. Wenn Unstimmigkeiten in Bezug auf Anschriften mit nur einer bewohnten Wohnung bestehen, wird in den kleinen Gemeinden des Kreises nochmals nachgehakt. Dies ist deshalb wichtig, weil die amtliche Einwohnerzahl auch auf Gemeindeebene unmittelbare Auswirkungen politischer und finanzieller Art haben.
 
Die Erhebungsbeauftragten kommen mit einem sehr kurzen Fragebogen vorbei, dessen Beantwortung pro Person nicht einmal drei Minuten Zeit in Anspruch nimmt. Die Erhebungsbeauftragten können sich selbstverständlich auf Wunsch jederzeit mit ihrem Ausweis, der nur in Verbindung mit ihrem Personalausweis gültig ist, ausweisen. Wenn der Besuch des Erhebungsbeauftragten zu einem ungelegenen Zeitpunkt kommt, steht es frei, entweder einen anderen Termin mit ihm zu vereinbaren oder aber die Fragebögen selbst auszufüllen und mit einem Rückumschlag an die Erhebungsstelle des Landkreises zurückzusenden. Das Gesetz verpflichtet zur Auskunft (§ 18 Abs. 7 ZensG), auch wenn bereits bei der Haushaltsstichprobe und der Gebäude- und Wohnungszählung einen Fragebogen ausgefüllt wurde.
 
Weitere Informationen zur Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten finden Sie unter https://www.zensus2011.de/befragte/artikel/die-befragung-zur-klaerung-von-unstimmigkeiten.html oder bei der Hotline des Statistischen Landesamtes unter Tel. 0800 588 78 54, montags bis donnerstags, 9 bis 15.30 Uhr und freitags, 9 bis 12 Uhr gerne Ihre Fragen zum Zensus.