Pressemitteilung

Gemeinsam für Naturschutz und Landwirtschaft


Landrätin Marion Dammann ruft die Städte und Gemeinden im Landkreis zu einer flächendeckenden Beteiligung beim künftigen Landschaftserhaltungsverband (LEV) auf. „Wir wollen uns in gemeinsamer Verantwortung für die Offenhaltung der Landschaft und für mehr Naturschutz einsetzen“, sagte die Landrätin. „Das Modell der Landschaftserhaltungsverbände bietet hierfür einen sehr guten Rahmen, da gleichberechtigt neben den Kommunen auch Vertreter der Landwirtschaft und des Naturschutzes beteiligt sind.“
 
Dammann dankte zugleich denjenigen Gemeinden und Verbänden, die sich bereits für eine Teilnahme entschieden haben. „Für einige Gemeinden stellt sich die Aufgabe der Landschafts­offenhaltung – insbesondere im Höhengebiet des Schwarzwalds – sicherlich klarer dar als für andere“, so die Landrätin. Es gehe aber auch um die Umsetzung der europäischen Schutzgebiete (NATURA 2000), die überall im Kreisgebiet zu finden seien.
 
Der LEV biete die einzigartige Chance, einen Konsens aller Beteiligten zur NATURA 2000-Um­setzung zu erreichen. Außerdem nutze es dem gesamten Landkreis, wenn die LEV-Mitarbeiter durch ihre Unterstützung bei der Antragstellung neue Fördergelder des Landes und der Europäischen Union akquirieren. Dammann kündigte an: „Wir werden allen Städten und Gemeinden nochmals die benötigten Informationen zukommen lassen.“
 
Bei einer Veranstaltung im Landratsamt sind die Rahmenbedingungen und der Satzungsentwurf für den Trägerverein kürzlich erneut beraten worden. Die Vertreter der Gemeinden, der landwirtschaftlichen Organisationen und der Naturschutzgruppen beteiligten sich intensiv mit Fragen und Anregungen zu den Aufgaben und zur Arbeitsweise des LEV. Auch über die Vereinsgremien und die Finanzierung wurde beraten. Das Landratsamt stellt aktuell eine Diskussionsgrundlage für das weitere Verfahren zusammen. Angestrebt wird eine Gründung des LEV im ersten Halbjahr 2012.
 
 

 
 
Fragen und Antworten zum Landschaftserhaltungsverband Landkreis Lörrach (LEV)
 
 
1.
Was ist der Zweck des LEV?
 
Der LEV soll die Landschaftsoffenhaltung und den Naturschutz unterstützen. Konkret geht es um die Erhaltung, Pflege und Sanierung der Kulturlandschaft, die Biotoppflege einschließlich der Biotopvernetzung und um die Mitwirkung bei der Umsetzung von NATURA 2000-Managementplänen. Landschaftserhaltungsverbände werden daher auch als Dienstleister für ein regionales Natur- und Landschaftsmanagement bezeichnet.
 
 
2.
Wie sollen diese Ziele umgesetzt werden?
 
Durch Beratung und Koordinierung sowie als Forum für Gemeinden, Landwirte und die im Naturschutz Engagierten. Der LEV soll in die gesamte Organisation der Pflegemaßnahmen eingebunden sein. Diese werden zusammen mit den Landnutzern geplant und während der Durchführung begleitet; außerdem bereitet der LEV die Förderanträge vor, für die Mittel nach der Landschaftspflegerichtlinie (Land/EU) bereitstehen.
 
 
3.
Wer kann Mitglied im LEV werden?
 
Jede natürliche und juristische Person. Insbesondere kommt die Mitgliedschaft für Gemeinden, Naturschutzgruppen, Bauernverbände, Weidegemeinschaften, Maschinenringe, Forstbetriebsgemeinschaften, Landschaftspflegeunternehmer und private Flächeninhaber in Betracht.
 
 
4.
Welche Organisationsform wurde gewählt?
 
Der LEV soll als gemeinnütziger Verein (e. V.) gegründet werden. Organe sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand. Im Vorstand werden Kommunen, Landwirtschaft und Naturschutz paritätisch vertreten sein. Daneben wird ein beratender Fachbeirat ein­gerichtet. Die operativen Tätigkeiten des LEV sollen durch beim Verein angestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgeübt werden (siehe dazu unter 2.).
 
 
5.
Wie finanziert sich der Verein?
 
Die wesentliche Finanzierung des LEV erfolgt über eine Landesförderung, durch die fast dreiviertel der laufenden Kosten (insbesondere Personal) abgedeckt werden. Der Landkreis beteiligt sich ebenfalls mit einem Zuschuss. Die übrigen Beiträge werden in einer Beitragsordnung festgelegt.
 
 
6.
Wer profitiert vom LEV?
 


Bürger und Verbände durch neue Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Landschaftsentwicklung.
Landwirte durch Offenhaltung ihrer Weidegrundlage und durch Erschließung von Zusatz­einkommen.
Landkreis und Gemeinden durch Pflege eines attraktiven Natur- und Erholungsraums und durch die Unterstützung in ihren öffentlichen Naturschutzaufgaben.