Pressemitteilung

Förderprogramm „Entwicklung Ländlicher Raum“ als entscheidender Antrieb für Entwicklung


11 Landkreisgemeinden erhalten ELR-Fördermittel
Im Rahmen des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) fließen in 2012 rd. 1,14 Mio. € in den Landkreis Lörrach. Damit wurde dieser auch im Kreisvergleich bzw. im Verhältnis zu den Vorjahren hervorragend bedient. Fast alle aus dem Landkreis Lörrach vorgelegten Anträge konnten bei der Einplanungsentscheidung des Ministeriums für den Ländlichen Raum und Verbraucherschutz berücksichtigt werden.
 
„Ich bin überzeugt davon, dass das ELR-Programm einen ganz entscheidenden Antrieb für die Entwicklung unseres ländlichen Raumes darstellt“, ist sich der Erste Landesbeamte Walter Holderried sicher. So werden in diesem Jahr 11 der insgesamt 35 Landkreisgemeinden vom bedeutendsten Förderinstrument des Landes zur Überstützung der Strukturentwicklung im Ländlichen Raum profitieren. Die Fördermittel verteilen sich auf 14 Einzelprojekte. Besonders stark profitieren dieses Jahr die gewerblichen Vorhaben mit über 900.000 €. In insgesamt acht Vorhaben sollen knapp 30 Arbeitsplätze neu geschaffen werden. „Eine nachhaltigere Strukturförderung als die Schaffung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum, so wie es das ELR ermöglicht, gibt es nicht“, so Holderried.
 
Ohne die Mittel aus dem ELR wäre eine spürbare Strukturentwicklung im Landkreis oftmals nicht möglich. Vor allem Handwerksbetriebe und kleinere und mittlere Unternehmen, mit oftmals starker regionaler Verwurzelung, sind das Rückgrat des Ländlichen Raums. Umso erfreulicher ist es, dass gerade diese in 2012 besonders vom ELR-Programm profitieren.
 
Im Einzelnen verteilen sich die Förderbeträge wie folgt auf Vorhaben in den Landkreiskommunen Aitern (200.000 € Projekt Arbeiten), Efringen-Kirchen (66.000 € Projekt Arbeiten und Projekt Wohnen), Eimeldingen (120.000 € Projekt Arbeiten), Fischingen (80.000 € Projekt Wohnen), Fröhnd (40.000 € Projekt Wohnen), Kandern (20.000 € Projekt Wohnen), Malsburg-Marzell (60.000 € Projekt Arbeiten), Schönau (138.000 € Projekt Arbeiten), Utzenfeld (155.000 € Projekt Arbeiten), Zell i. W. (40.000€ Projekt Wohnen).
 
In Bad Bellingen erhält neben einem kommunalen Projekt im Bereich Wohnen (22.000 €) ein ökologischer Betriebsneubau an einem neuen Standort zur Zentralisierung und Betriebsoptimierung 200.000 €. Diese werden je zur Hälfte aus Landesmitteln und Mitteln der EU-Strukturförderung finanziert.
 
„Mit etwas mehr als einer Million Euro an Fördermitteln werden 13 Mio. € an Investitionen angestoßen. Das erzeugt strukturelle Stärke, die unsere Städte und Gemeinden im ländlichen Raum dringend brauchen“, so der Erste Landesbeamte.
 
 
Weiter geschärft wurde im Jahr 2012 das ökologische Profil des ELR. Die ökologische Komponente war bei den beantragten Vorhaben ein wichtiges Bewertungskriterium. Die Verwendung erneuerbarer Energien und nachwachsender Rohstoffe, hohe Energieeffizienz oder eine umweltfreundliche Bauweise ist bei kommunalen Projekten Fördervoraussetzung. Bei privaten Projekten führt die Beachtung dieser Kriterien zu einem Fördervorrang. Durch diese klaren Vorgaben zu den Fördervoraussetzungen wird das ELR als Instrument zur ökologischen und sozialen Modernisierung des Landes genutzt.
 
Die Zuschüsse aus dem ELR sind im Landkreis Lörrach ein unverzichtbares Instrument zur Strukturverbesserung geworden. „Wir wollen uns als Landkreis auch künftig mit Nachdruck dafür einsetzen, ELR-Mittel in namhaftem Umfang in den Landkreis zu lenken. Maßgeblich hängt es jedoch ebenso von den Aktivitäten der Kommunen vor Ort ab, inwieweit diese Mittel in Anspruch genommen werden können“, so der Erste Landesbeamte. Die Kommunen werden daher von Seiten des Landratsamtes dazu aufgerufen, sich bereits jetzt Gedanken über mögliche kommunale Projekte zu machen, die im Programmjahr 2013 beantragt werden können bzw. das ELR-Programm und die Fördermöglichkeiten für private Vorhaben in ihrer Kommune entsprechend zu bewerben. Die Ausschreibung für das nächste Jahresprogramm wird in der Jahresmitte 2012 erfolgen.
 
Um die Fördermöglichkeiten aus dem ELR auch in der Bevölkerung entsprechend zu bewerben, hat das Landratsamt ein Flugblatt mit allen wichtigen Informationen zum Programm und zur Antragstellung herausgegeben. Dieses liegt beim Landratsamt, den Bürgermeisterämter und Ortsverwaltungen aus.
 
Hintergrundinformationen
 
Das ELR ist ein kommunales Entwicklungsprogramm zur integrierten Strukturentwicklung von Gemeinden im Ländlichen Raum sowie von ländlich geprägten Orten im Verdichtungsraum und den Randzonen um den Verdichtungsraum. Diesem integrierten Förderansatz entsprechend werden Projekte in den Förderschwerpunkten Arbeiten, Grundversorgung, Gemeinschaftseinrichtungen und Wohnen unterstützt.
 
Mit dem ELR soll die innerörtliche Entwicklung gestärkt werden, damit die Ortskerne attraktiv bleiben und neuer Flächenverbrauch im Außenbereich vermieden werden kann. Auch die Sicherung bestehender und die Schaffung neuer Arbeitsplätze hat bei der Strukturförderung eine hohe Priorität. Fördervoraussetzung ist ein örtliches Entwicklungskonzept, in dem die strukturelle Ausgangssituation, Ziele und Maßnahmen zum Erreichen der Ziele dargestellt sind. Es werden kommunale, privat-gewerbliche und private Projekte gefördert.
 
Die Anträge werden von den Gemeinden über die Regierungspräsidien beim Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz eingereicht. Nach einer Vorabstimmung mit den Regierungspräsidien und Landratsämtern werden die Programmentscheidungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel getroffen. Ausführliche Informationen zum ELR erhalten Sie über das Internet unter http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1102457/index.html.