Pressemitteilung

Rücksicht auf Brutzeiten der Vögel beim Gehölzrückschnitt


Zu Beginn des Frühjahrs arbeiten viele Menschen wieder in ihren Gärten. Das Landratsamt Lörrach bittet, dabei die Brutzeiten für die Vögel zu beachten.  Vom 1. März bis 30. September ist es nicht gestattet, Bäume, Pflanzen und Gehölze zu entfernen, die als Nistplätze oder Lebensstätten für Vögel und andere wild lebende Tierarten dienen.
 
„Für Maßnahmen, die unbedingt notwendig sind, zum Beispiel im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht, gelten Ausnahmen – sofern die Belange des Artenschutzes berücksichtigt werden“, sagt Angela Klein vom Sachgebiet Naturschutz im Landratsamt. „Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen sind jederzeit zulässig“.
 
Ziel dieses Schutzes der Grünbestände ist, die Lebensstätten wild lebender Tierarten zu erhalten und insbesondere Vögel während der Brut- und Aufzuchtzeit zu schützen. Gerade in stark besiedelten Gebieten sind private Gärten und Parks oft die letzte Rückzugsmöglichkeit für Tiere. Besonders Vögel sind zur Aufzucht ihrer Jungen auf Bäume, Hecken und Sträucher angewiesen. Nur wenn sie während dieser Zeit ungestört bleiben, können die Vögel ihre Jungen erfolgreich aufziehen. Besonders ältere Bäume sind wichtig für gefährdete Tierarten: „In den Höhlen und Spalten ziehen Vögel und auch Fledermäuse ihren Nachwuchs groß. Zahlreiche Insekten, die für verschiedene Tiere als Nahrungsquelle dienen, sind auf Totholz angewiesen“, informiert Angela Klein. Bei alten Bäumen genüge oft ein Rückschnitt, um sie gefahrlos stehen zu lassen und somit den Lebensraum für bedrohte Arten für einige weitere Jahre zu erhalten.