Pressemitteilung

Infos zum Betreuungsgeld


Mit der Einführung des Betreuungsgeldes zum 1. August sind für viele Eltern noch Fragen offen, etwa wer dafür zuständig ist oder wo Antragsformulare erhältlich sind. In Baden-Württemberg ist für den neuen Zuschuss ausschließlich die L-Bank zuständig, nicht das Landratsamt und auch nicht die Gemeinden. Das Betreuungsgeld erhalten Eltern von Kindern, die nach dem 31. Juli 2012 geboren wurden und für dieses Kind keine öffentlich geförderte Kinderbetreuung in Anspruch nehmen. Das Betreuungsgeld wird ab dem 1. August 2013 als Geldleistung gezahlt. Zunächst beträgt das Betreuungsgeld pro Kind 100 Euro monatlich, ab 1. August 2014 werden pro Kind 150 Euro monatlich gewährt.
Alles Wissenswerte zum Betreuungsgeld findet sich im Überblick auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend www.bmfsfj.de und auf der Homepage der L-Bank www.l-bank.de. Unter „Häufige Fragen zum Betreuungsgeld“ hat die L-Bank Baden-Württemberg die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt.
 
Das Betreuungsgeld will Familien mit kleinen Kindern mehr Freiräume eröffnen, damit sie ihr Familienleben nach ihren eigenen Wünschen gestalten können. Eltern sollen frei entscheiden, ob sie ihr Kind privat betreuen oder in einem öffentlich geförderten Angebot, etwa in einer Einrichtung oder in Kindertagespflege betreuen lassen möchten