Pressemitteilung

Erweiterung Kalkwerk Istein angestoßen


Das Genehmigungsverfahren für die Erweiterung des Kalkwerks Istein um weitere knapp 20 Hektar Abbaufläche steht kurz vor der Eröffnung. In einem gemeinsamen Termin fand kürzlich (21.08.2013) im Landratsamt Lörrach die Abstimmung über die Umweltverträglichkeitsprüfung für das betroffene Gebiet statt. In dem sogenannten Scoping wurde der genaue Untersuchungsrahmen von Flora und Fauna, aber auch alle anderen Schutzgütern festgelegt. Eingeladen waren alle von dem Verfahren betroffenen Behörden des Landkreises aus den Bereichen Forst, Landwirtschaft, Baurecht und Denkmalschutz, Straßen und Umwelt mit den Unterbereichen Naturschutz, Wasser- und Bodenschutz und Gewerbeaufsicht, außerdem Vertreter der Gemeinde Efringen-Kirchen sowie alle Umweltverbände.
 
Für die Erweiterung des von der HeidelbergCement AG betriebenen Werks in Efringen-Kirchen sind zwei Verfahren notwendig: Die Änderung des Teilregionalplans "Oberflächennahe Rohstoffe" durch den Regionalverband Hochrhein-Bodensee sowie die Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz durch das Landratsamt Lörrach. "Wir haben aus Effizienzgründen für beide Verfahren diesen gemeinsamen Scoping-Termin durchgeführt", begründet Michael Freitag vom Regionalverband Hochrhein-Bodensee die Kooperation der beiden Behörden.
 
"Im Herbst 2013 wird der Planungsausschuss des Regionalverbands über die formelle Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Teilregionalplans "Oberflächennahe Rohstoffe" entscheiden", resümierte Michael Freitag die weitere Vorgehensweise. "Sobald das Verfahren eingeleitet ist, werden auch die Träger öffentlicher Belange und die Verbände zum Änderungsantrag mit Begründung und Umweltbericht angehört, entsprechende Stellungnahmen geprüft und berücksichtigt“, so Freitag. In der ersten Jahreshälfte 2014 könne dann der Satzungsbeschluss durch den Planungsausschuss erfolgen. Er rechnet damit, dass der neue Abbaubereich somit ab etwa Ende 2014 regionalplanerisch für die Kalkgewinnung gesichert sein könnte, wenn dann auch die abschließende Genehmigung durch das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur vollzogen ist.
 
"Um den straffen Zeitplan zu halten, werden wir das notwendige immissionsschutzrechtliche Verfahren zwar parallel zum Regionalplanänderungsverfahren führen", ergänzte Dr. Georg Lutz, Leiter des Fachbereichs Umwelt beim Landratsamt Lörrach. "Rechtskräftig kann die immissionsschutzrechtliche Genehmigung aber erst werden, wenn die Änderung des Regionalplanverfahrens erfolgt ist", so Lutz weiter. Auch in diesem Verfahren würden alle Betroffenen erneut angehört sowie Stellungnahmen geprüft und berücksichtigt.
 
Peter Leifgen, Leiter des Kalkwerks Istein, stellte das Erweiterungsprojekt "Abbauabschnitt IV/Kalkgraben" auf dem 19,5 Hektar großen Gebiet vor. Über den Sachstand der Untersuchungen für den Umweltbericht informierte Biologe Wolfgang Röske vom Institut für Ökosystemforschung (IFÖ) in Bad Krozingen, das für den Mutterkonzern HeidelbergCement die erforderlichen Voruntersuchungen für die Umweltverträglichkeitsprüfung durchführt.
 
Für den Umweltbericht werden die Auswirkungen des Vorhabens auf alle Schutzgüter genauestens untersucht, nämlich Flora und Fauna, Biotope, Mensch und Landschaft, Boden und Wasser, Klima und Luft sowie gegebenenfalls betroffene Kultur- und Sachgüter. Die Planung konzentriert sich nun auf die Fläche, auf die man sich nach dem Bürgerentscheid im Vergangenen Jahr verständigt hatte, nachdem die Firma ursprünglich das Doppelte avisiert hatte. Hintergrund waren Einwände von Teilen der Gemeinde, aber auch von öffentlichen Stellen und Umweltverbänden.
 
Laut Werksleiter Leifgen ist eine langfristige Zeit- und Projektplanung für weitere Abbaugebiete für das Unternehmen unbedingt notwendig. Die Kalkabbaureserven im genehmigten Abbaugebiet III würden bei einer durchschnittlichen Jahresabbaumenge von ca. 230.000 Kubikmeter noch für etwa 13 Jahre reichen. HeidelbergCement will im Jahre 2026 mit dem Abbau in dem neuen Abschnitt beginnen. Um diesen Zeitplan einhalten zu können, müsste noch während des Abbaus im Abschnitt III der Bau der Betriebsstraße in den Jahren 2019 bis 2021 realisiert werden. Berücksichtigt werden muss außerdem noch der Zeitraum für die Erstellung der Antragsunterlagen für die Genehmigungsverfahren.
 
Daneben seien umfangreiche Rodungsarbeiten für die Erschließung notwendig, die jeweils nur in bestimmten Zeiträumen erfolgen dürfen. Für diese Arbeiten, so Leifgen, seien zwei Jahre – voraussichtlich 2017 und 2018 – vorgesehen. Nach der Erschließung, etwa in den Jahren 2022 bis 2025, müsste dann der eigentliche Steinbruch eingerichtet werden. Während dieses gesamten Zeitraums muss für das Werk selbstverständlich eine kontinuierliche Kalkstein-Förderung gewährleistet sein.