Pressemitteilung

Erdablagerungen entfernt


Für das FFH-Gebiet „Wälder bei Wyhlen“ wurde jetzt eine Einigung zwischen Landratsamt Lörrach und der Firma Baustoffrecycling Wyhlen (BRW) bei der Beseitigung von Erdablagerungen erzielt. „Wir sind sehr zufrieden, gemeinsam mit BRW eine für das FFH-Gebiet sachlich gute Lösung erreicht haben“, betont Dr. Lutz, Leiter des Fachbereichs Umwelt des Landratsamts. In Bereichen des FFH-Gebiets lagen vermutlich schon seit vielen Jahren Erdmaterialen unklarer Herkunft und die zumindest teilweise nicht von der Firma BRW dort abgelegt worden waren. Aufmerksam wurde das Landratsamt auf diese Beeinträchtigungen des Schutzgebiets durch Vertreter der BUND-Ortsgruppe Grenzach.
 
Über einen 2010 abgeschlossenen Vertrag zwischen Landratsamt und der Firma BRW sollten Ablagerungen beseitigt werden, die eine Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet darstellten. Die Firma BRW hatte dann mit erheblichem Aufwand die meisten im Vertrag genannten Flächen freigeräumt. Bei einigen Flächen war man sich zunächst vor allem deshalb nicht einig, da die BRW – für das Landratsamt auch nachvollziehbar – keine Verantwortung für Beeinträchtigungen übernehmen wollte, welche die Firma nachweislich nicht verursacht hatte. „An einem  Rechtsstreit hatten wir kein Interesse, da dieser sicher auf  beiden Seiten viel Zeit und Geld gekostet hätte, und wir solange auch für das FFH-Gebiet nichts erreicht hätten“, begründet Lutz die Einigung. Auch die Geschäftsführer der BRW, die Herren Tozzo und Schleith, sowie deren Rechtsvertreter sind zufrieden mit der getroffenen Übereinkunft.
 
Neben den bereits umgesetzten Maßnahmen wird die Firma BRW noch Material aus einem weiteren, aber unsensibleren FFH-Bereich entfernen und – für die Naturschutzbehörde im Landratsamt besonders wichtig – in dem östlich nahe gelegenen Bereich Aufwertungsmaßnahmen für die Gelbbauchunke umsetzen. Auch der Lebensraum für die dort vorkommende „stachelige Teichbinse“ wird erweitert. Einer für die Firma BRW wichtigen Betriebserweiterung – Lagerungs- und Umschlagsflächen – außerhalb von FFH-Flächen, steht dann nichts mehr im Wege.