Pressemitteilung

Beste Zeit für Schnittarbeiten an Hecken, Sträuchern und Bäumen


Der Fachbereich Umwelt des Landratsamtes Lörrach bittet im Sinne des Artenschutzes um Unterstützung und Mithilfe: Genau jetzt ist die Zeit, zu der notwendige  Schnitt- und Pflegearbeiten an Grünbeständen bis Ende Februar zu erledigen sind.
 
Aus Naturschutzgründen sind nämlich größere Rückschnitte an Gehölzen, Baumrodungen und Pflegearbeiten an Gewässer nur im Winterhalbjahr vorzunehmen. Dabei ist auch darauf zu achten, behutsam vorzugehen, da jede Form von Pflege auch einen Eingriff in die Natur bedeutet. „Pflegearbeiten in Schutzgebieten wie Landschaftsschutzgebieten oder gesetzlich geschützten Biotopen sind nur in Abstimmung mit dem Fachbereich Umwelt beim Landratsamt Lörrach möglich“, so Angela Klein vom Fachbereich Umwelt des Landratsamts.
 
Zum Schutz der Pflanzen- und Tierwelt bestimmt das Bundesnaturschutzgesetz, dass in der Zeit vom 1. März bis 30. September Hecken, sogenannte lebende Zäune, Bäume, Gebüsche und andere Gehölze grundsätzlich nicht gerodet, abgeschnitten, auf Stock gesetzt oder auf andere Weise zerstört werden dürfen. Bäume, Büsche und Sträucher, die als Nistplätze oder Lebensstätten für Vögel und andere wild lebende Tierarten dienen, dürfen grundsätzlich nicht beseitigt werden.
 
Formschnitte und kleinere Pflegeschnitte an Grünbeständen sind das ganze Jahr über erlaubt, sofern sie zur Gesunderhaltung der Grünbestände dienen. Zudem sind diese Pflegeschnitte auch nötig, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Oft reicht auch schon ein Baumkronenschnitt. Ein fachgerechter Kronenschnitt beseitigt unerwünschte Entwicklungen wie reibende Äste und fördert den Baum in seiner Entwicklung. Wenn starke Äste entfernt werden, birgt dies immer die Gefahr, dass Holz zersetzende Pilze eindringen und den Baum langfristig schädigen. Deswegen ist darauf zu achten, die Schnittstellen fachkundig zu verschließen.
 
Pflegearbeiten im Uferrandstreifen sind ein wichtiger Bestandteil der naturgemäßen Gewässerunterhaltung und sollen Hochwassergefahren vorbeugen. Ein standorttypischer Gehölzsaum bietet nicht nur zahlreichen Tier- und Pflanzenarten als wichtigen Lebensraum, sondern trägt mit seinen Wurzeln gleichzeitig zur Ufersicherung bei. Dabei ist es Ziel, einen in Alter und Arten gemischten Bestand an Sträuchern und Bäumen zu erhalten und zu entwickeln. Das Pflegeziel sollte ein ökologisch funktionsfähiges Fließgewässer sein, dazu gehört ein naturnaher Ufer- und Böschungsbereich.