Pressemitteilung

Angebundene Kälber


angebundenes Kalb Innerhalb den letzten drei Wochen sind bei Kontrollen des Veterinäramts in mehreren landwirtschaftlichen Betrieben im Landkreis angebundene Kälber vorgefunden worden. Die Anbindehaltung von Kälbern ist in Deutschland seit mehr als 15 Jahren verboten. Rinder, die jünger als sechs Monate alt sind, dürfen nicht angebunden gehalten werden. Ausnahmen gelten für tierärztliche Behandlungen und die Fütterung. Dabei dürfen die Kälber pro Tag nicht mehr als eine Stunde lang fixiert sein.
 
Für die Amtstierärzte im Landkreis Lörrach ist es nicht nachvollziehbar, dass immer noch angebundene Kälber bei Rinderhaltern vorgefunden werden. Sie appellieren in diesem Zusammenhang an das Verantwortungsbewusstsein der Tierhalter für ihre Tiere. Große Tierschutzorganisationen wie Animals Angels fordern übrigens bereits heute ein generelles Anbindungsverbot für alle Rinder unabhängig vom Alter.
 
Was passiert, wenn bei einer Kontrolle die Kälber angebunden sind? Ein Bußgeldverfahren und ein Verwaltungsverfahren gegen den Tierhalter werden eingeleitet. Zusätzlich erfolgt eine Kontrolle (Cross Compliance Kontrolle), die zwingend zu einer Kürzung der gemeinschaftsrechtlichen Betriebsprämie führt. Hinzu kommt eine kostenpflichtige Nachkontrolle.