Gesundheitliche Beratung nach § 10 ProstSchG (P-Beratung)
Zum 1. Juli 2017 ist in Deutschland das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft getreten. Damit wurden erstmals umfassende Rechte und Pflichten für Betreiber/innen von Prostitutionsstätten und für Sexarbeitende eingeführt. Personen, die der Sexarbeit nachgehen, müssen in regelmäßigen Abständen an einer gesundheitlichen Beratung teilnehmen und ihre Tätigkeit anmelden. Auf dieser Seite werden Sie über die gesundheitliche Beratung für Sexarbeitende nach § 10 ProstSchG im Landratsamt Lörrach, Fachbereich Gesundheit, informiert.
Wer neu mit der Tätigkeit beginnt, darf diese erst aufnehmen, wenn eine Anmeldung erfolgt ist.
Landratsamt Lörrach
Fachbereich Gesundheit
P-Beratung
Haus 2
P-Beratung
Haus 2
Palmstraße 3
79539 Lörrach
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