Beantragung eines Zugangs zum Meldeportal für Meldungen nach §20 Infektionsschutzgesetz (Masernschutzgesetz)

Für die datenschutzkonforme Übermittlung der personenbezogenen Daten nach §20 Infektionsschutzgesetz (Masernschutzgesetz) steht ein landkreiseigenes Meldeportal zur Verfügung.
Um einen Zugang zum Meldeportal zu beantragen, füllen Sie bitte das untenstehende Formular aus und senden Sie dieses ab.
Nach der Bearbeitung Ihres Antrages erhalten Sie eine E-Mail mit Informationen zum weiteren Vorgehen von uns.

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Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie auf dem Hinweisblatt zum Masernschutzgesetz


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