Landtagswahl

Bei der Landtagswahl werden die Abgeordneten des baden-württembergischen Landtags gewählt. Der Landtag setzt sich aus mindestens 120 Abgeordneten zusammen. Die Wahlperiode dauert fünf Jahre. Gewählt wird in 70 Wahlkreisen. Die Legislaturperiode beträgt fünf Jahre.

Öffentliche Bekanntmachungen:

Durch das Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Baden-Württemberg und des Gesetzes über die Landtagswahlen vom 26. April 2022 wurde das Landtagswahlrecht umfassend reformiert. Künftig werden die Wähler im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage zwei Stimmen haben, eine für einen Direktkandidaten im Wahlkreis (Kreiswahlvorschlag), eine für die Landesliste einer Partei. Zudem wurde das Wahlalter von 18 auf 16 Jahre abgesenkt.

Ansprechpartner

Herr
Patrick Grun
Kommunalaufsicht/Geschäftsstelle der Kreiswahlleitung
Fax:
+49 7621 410-92412