Immissionsschutzrechtliche Genehmigung beantragen
Anlagen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebes in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen, bedürfen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung.
Die Anlagen, die diese Kriterien erfüllen, sind im Anhang zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV (PDF) - aufgelistet. Das Genehmigungsverfahren ist in Abhängigkeit von den Umweltauswirkungen der zu errichtenden Anlage als vereinfachtes Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung oder als förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.
Die notwendigen Unterlagen für die Durchführung des Genehmigungsverfahrens ergeben sich aus der Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV (PDF)-.
Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat den Leitfaden für das immissionsschutzrechtliche Genehmigungs- und Anzeigeverfahren überarbeitet, dieser enthält wichtige Informationen zum Verfahrensablauf.
Für die Beantragung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung sind die amtlich eingeführten Antragsformulare zu verwenden.
Bei größeren Vorhaben empfehlen wir Ihnen, sich direkt mit uns in Verbindung zu setzen. Wir bieten Ihnen eine Vorantragsberatung an, in der wir Sie insbesondere über die Art des Zulassungsverfahrens, die Behördenzuständigkeit, den Ablauf des Verfahrens, den voraussichtlichen Zeitrahmen sowie Art, Inhalt, Beschaffenheit und Anzahl der für das Verfahren notwendigen Unterlagen unterrichten.
Änderungen an genehmigungsbedürftigen Anlagen bedürfen einer vorherigen immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung, wenn es sich um wesentliche Änderungen handelt. Sonstige Änderungen an genehmigungsbedürftigen Anlagen, die Auswirkungen auf die im Bundes-Immissionsschutzgesetz aufgeführten Schutzgüter haben können, sind vor ihrer Verwirklichung der Genehmigungsbehörde anzuzeigen. Bitte verwenden Sie auch hierfür die amtlich eingeführten Formulare.
Die Anlagen, die diese Kriterien erfüllen, sind im Anhang zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV (PDF) - aufgelistet. Das Genehmigungsverfahren ist in Abhängigkeit von den Umweltauswirkungen der zu errichtenden Anlage als vereinfachtes Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung oder als förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.
Die notwendigen Unterlagen für die Durchführung des Genehmigungsverfahrens ergeben sich aus der Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV (PDF)-.
Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat den Leitfaden für das immissionsschutzrechtliche Genehmigungs- und Anzeigeverfahren überarbeitet, dieser enthält wichtige Informationen zum Verfahrensablauf.
Für die Beantragung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung sind die amtlich eingeführten Antragsformulare zu verwenden.
Bei größeren Vorhaben empfehlen wir Ihnen, sich direkt mit uns in Verbindung zu setzen. Wir bieten Ihnen eine Vorantragsberatung an, in der wir Sie insbesondere über die Art des Zulassungsverfahrens, die Behördenzuständigkeit, den Ablauf des Verfahrens, den voraussichtlichen Zeitrahmen sowie Art, Inhalt, Beschaffenheit und Anzahl der für das Verfahren notwendigen Unterlagen unterrichten.
Änderungen an genehmigungsbedürftigen Anlagen bedürfen einer vorherigen immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung, wenn es sich um wesentliche Änderungen handelt. Sonstige Änderungen an genehmigungsbedürftigen Anlagen, die Auswirkungen auf die im Bundes-Immissionsschutzgesetz aufgeführten Schutzgüter haben können, sind vor ihrer Verwirklichung der Genehmigungsbehörde anzuzeigen. Bitte verwenden Sie auch hierfür die amtlich eingeführten Formulare.