Dienstleistung

Denkmalschutz - Denkmalrechtliche Verfahren digital - ITeBAU

Der Landkreis Lörrach bietet Ihnen mit dem virtuellen Bauamt ITeBAU die Möglichkeit, in wenigen einfachen Schritten komfortabel Ihren Antrag zu stellen und die Genehmigung/Bescheinigung online entgegenzunehmen.

Das digitale denkmalrechtliche Verfahren wird über eine so genannte Bauplattform im Internet abgewickelt.

Achtung:

Wir bitten Sie, zuerst die Vollmacht per E-Mail an: denkmal-digital(at)loerrach-landkreis.de zuzusenden. Im Nachgang werden Sie von uns eine Einladung zu unserer digitalen Plattform Conject erhalten und können dort die Antragsunterlagen hochladen.

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Mitarbeiter
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Voraussetzungen
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Weitere Hinweise

Und so funktioniert es:

1.      Der Antragsteller füllt die oben genannte Vollmacht aus, die im Anschluss per E-Mail an: denkmal-digital(at)loerrach-landkreis.de gesendet wird.

2.      Der Fachbereich Baurecht nimmt den digitalen Antrag an und legt eine digitale Akte (Projektraum) an; über die Eröffnung der digitalen Akte wird der Antragsteller per E-Mail informiert. Über den in dieser E-Mail enthaltenen Einladungslink wird der Antragsteller zu der Plattform Conject weitergeleitet. Dort kann er sich einmalig registrieren und diesen Zugang für alle zukünftigen Projekte nutzen.

3.      Der Antragsteller bereitet die Unterlagen, wenn möglich, im PDF-Format vor und lädt diese selbstständig auf der Plattform hoch. Der Antragsteller kann hier später noch weitere oder geänderte Unterlagen digital nachreichen.

4.      Der Fachbereich Baurecht bearbeitet den Antrag und stellt sämtlichen Schriftverkehr und später auch die Entscheidung (z.B. denkmalrechtliche Genehmigung) in die digitale Akte ein.

5.      Der Antragsteller erhält über neue Dokumente, die in der digitalen Akte eingestellt werden, jeweils eine Benachrichtigung per E-Mail und kann die Dokumente in der digitalen Akte jederzeit einsehen oder herunterladen.

6.      Die Kommunikation mit dem Fachbereich Baurecht läuft ausschließlich über die Kommunikationsplattform der digitalen Bauakte und nicht über personenbezogene E-Mails der Mitarbeiter.

Ihre Vorteile:

  • Verfahrensbeschleunigung durch Wegfall der Postwege
  • Einreichen digitaler Pläne (keine Druck-und Portokosten)
  • Telefon-/Videokonferenz/Beratung mit dem FB Baurecht möglich (Wegfall der Wege)
  • Kurzfristiges Nachreichen geänderter Unterlagen
  • Digitale Genehmigung/Bescheinigung und Pläne zur medienbruchfreien Weiterbearbeitung
  • Verfahrenstransparenz, Auskünfte zum aktuellen Sachstand

Vor der Benutzung der Internetplattform sollte jeder Benutzer einmalig per Mausklick den von der Firma conject AG angebotenen Systemcheck durchführen. Dabei wird automatisch überprüft, ob die Einstellungen des Computers zur Benutzung der Plattform korrekt sind. Anschließend müssen Sie sich in der Plattform einmalig registrieren.

Sollten Sie bei der erstmaligen digitalen Antragstellung weitere Unterstützung wünschen so sprechen Sie uns gerne an.

Technische Beratung:

Unter folgendem Link stehen Handbücher und eine Reihe von Trainingsvideos rund um die Nutzung des virtuellen Bauamtes zur Verfügung. Zudem finden Sie dort die Kontaktdaten unserer Ansprechpartner bei Itebo.

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