Dienstleistung

Jagdschein beantragen

!!! Achtung !!!

Nach den kürzlich erfolgten Änderungen des Bundeswaffen- und Bundesjagdgesetzes besteht hinsichtlich der Verfahrensabläufe Klärungsbedarf.

Bis auf Weiteres ist deshalb mit Verzögerungen bei der Jagdscheinerteilung zu rechnen.

Die untere Jagdbehörde im Landkreis Lörrach stellt folgende Jagdscheine aus:

  • Jagdschein gültig für ein oder drei Jagdjahre
  • Jagdschein gültig für 14 aufeinanderfolgende Tage (Tagesjagdschein)
  • Jugendjagdschein gültig für ein Jagdjahr
  • Falknerjagdschein gültig für ein oder drei Jagdjahre
  • Falknerjagdschein gültig für 14 aufeinanderfolgende Tage (Tagesjagdschein

online Terminvereinbarung

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Mitarbeiter
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Formular & Online-Prozess
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Erforderliche Unterlagen

Für die Erteilung der Jagdscheine von Inländern werden benötigt:

  • Antrag auf Jagdscheinverlängerung/ -neuausstellung
  • Versicherungsnachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung (keine Beitragsrechnung!)
  • bisheriger Jagdschein
  • Passbild (falls im bisherigen Jagdschein kein weiteres Verlängerungsfeld mehr frei ist)
  • Kopie des Prüfungszeugnisses bei Ersterteilung

Für die Erteilung der Jagdscheine von Ausländern werden zusätzliche Unterlagen benötigt:

  • Auszug des Strafregisters nicht älter als 3 Monate
  • Jagderlaubnis bzw. -einladung oder Pachtnachweis

Für die Erstausstellung von Jagdscheinen für In- und Ausländer und für die Verlängerung von Jagdscheinen für Ausländer werden unter Umständen weitere Unterlagen benötigt. Bitte setzen Sie sich deswegen vorher mit uns in Verbindung.

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Kosten/Leistung

Die Ausstellung bzw. die Verlängerung von Jagdscheinen ist nach der Gebührenverordnung des Landkreises Lörrach gebührenpflichtig.

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Zugehörigkeit zu