Dienstleistung
Jagdschein beantragen
!!! Achtung !!!
Nach den kürzlich erfolgten Änderungen des Bundeswaffen- und Bundesjagdgesetzes besteht hinsichtlich der Verfahrensabläufe Klärungsbedarf.
Bis auf Weiteres ist deshalb mit Verzögerungen bei der Jagdscheinerteilung zu rechnen.
Die untere Jagdbehörde im Landkreis Lörrach stellt folgende Jagdscheine aus:
- Jagdschein gültig für ein oder drei Jagdjahre
- Jagdschein gültig für 14 aufeinanderfolgende Tage (Tagesjagdschein)
- Jugendjagdschein gültig für ein Jagdjahr
- Falknerjagdschein gültig für ein oder drei Jagdjahre
- Falknerjagdschein gültig für 14 aufeinanderfolgende Tage (Tagesjagdschein
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Forstrecht, untere Jagdbehörde
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Untere Forst- und Jagdbehörde; Jagdscheine
- PDF-Formular zum Ausdrucken Jagdschein beantragen
Für die Erteilung der Jagdscheine von Inländern werden benötigt:
- Antrag auf Jagdscheinverlängerung/ -neuausstellung
- Versicherungsnachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung (keine Beitragsrechnung!)
- bisheriger Jagdschein
- Passbild (falls im bisherigen Jagdschein kein weiteres Verlängerungsfeld mehr frei ist)
- Kopie des Prüfungszeugnisses bei Ersterteilung
Für die Erteilung der Jagdscheine von Ausländern werden zusätzliche Unterlagen benötigt:
- Auszug des Strafregisters nicht älter als 3 Monate
- Jagderlaubnis bzw. -einladung oder Pachtnachweis
Für die Erstausstellung von Jagdscheinen für In- und Ausländer und für die Verlängerung von Jagdscheinen für Ausländer werden unter Umständen weitere Unterlagen benötigt. Bitte setzen Sie sich deswegen vorher mit uns in Verbindung.
Die Ausstellung bzw. die Verlängerung von Jagdscheinen ist nach der Gebührenverordnung des Landkreises Lörrach gebührenpflichtig.