Dienstleistung
Wechsel der Versicherung
Sie wollen die Versicherung für Ihr zugelassenes Fahrzeug wechseln.
Die Übermittlung muss hierfür elektronisch von der Versicherungsgesellschaft erfolgen (eVB zur Übermittlung). Die neue Versicherung wird von der Zulassungsbehörde automatisch bei Eingang der Mitteilung erfasst, eine persönliche Vorsprache ist daher nicht erforderlich.
Die Übermittlung muss hierfür elektronisch von der Versicherungsgesellschaft erfolgen (eVB zur Übermittlung). Die neue Versicherung wird von der Zulassungsbehörde automatisch bei Eingang der Mitteilung erfasst, eine persönliche Vorsprache ist daher nicht erforderlich.