Dienstleistung
Versicherungswechsel - Kraftfahrzeug
Sie wollen die Versicherung für Ihr zugelassenes Fahrzeug wechseln.
Die Übermittlung hierfür ist elektronisch von der Versicherungsgesellschaft zu veranlassen (eVB zur Übermittlung / eVB-Ü). Die neue Versicherung wird von der Zulassungsbehörde automatisch bei Eingang der Mitteilung erfasst, eine persönliche Vorsprache ist daher nicht erforderlich.