Dienstleistung
Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO für Stapler beantragen
Sie wollen eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO für Ihren Stapler beantragen.
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Sachgebietsleitung Kfz-Zulassung
- formloser Antrag auf Ausnahmegenehmigung gem. § 70 StVZO, inklusive der Angabe, wie das Fahrzeug eingesetzt werden soll
Hinweis: Bitte geben Sie für Rückfragen eine telefonische Erreichbarkeit an - Gutachten zur Erlangung einer Ausnahmegenehmigung (z.B. Staplergutachten)
Hinweis: Hierfür müssen Sie einen Termin mit der zuständigen Prüfstelle (z.B. TÜV) vereinbaren - Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis
- Streckenplan mit der Angabe, welche Straße befahren werden soll