Dienstleistung
Ausnahmegenehmigung für Stapler
Sie wollen eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO für Ihren Stapler beantragen.
-
Sachgebietsleitung Kfz-Zulassung
-
Besondere Kfz-Zulassung, stellvertretende Sachgebietsleitung
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Antrag auf Ausnahmegenehmigung gemäß § 70 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) für Stapler
- Antrag auf Ausnahmegenehmigung gem. § 70 StVZO,
- ausführliche schriftliche Begründung wofür der Stapler genutzt bzw. eingesetzt wird. Hierbei muss die betriebliche Notwendigkeit eingehend erläutert werden (Betriebsablauf)
- Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis gem. § 21 StVZO vom anerkannten Sachverständigen
- Gutachten zur Erlangung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 70 StVZO und § 76 FZV vom anerkannten Sachverständigen
- Streckenplan inkl. Angabe bzw. Einzeichnung, welche Straßen mit dem Stapler befahren werden möchten.
Zusätzlich zum Antrag bei der Kfz-Zulassungsbehörde ist bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eine Erlaubnis nach § 29 StVO zu beantragen.