Dienstleistung

Grünes Kennzeichen beantragen

Grüne Kennzeichen sind Kennzeichen mit grüner Beschriftung auf weißem Untergrund. Sie sind nur für bestimmte, von der Kraftfahrzeugsteuer befreite Fahrzeuge vorgesehen. Das sind zum Beispiel land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge.
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Voraussetzungen
Es müssen die Anspruchsvoraussetzungen für eine Steuerbefreiung vorliegen.

Hinweis: Bitte setzen Sie sich zwecks der Anspruchsvoraussetzungen für die Kraftfahrzeugsteuerbefreiungen mit dem zuständigen Hauptzollamt in Verbindung. Es muss gesondert zur Zulassung ein Antrag auf Kraftfahrzeugsteuerbefreiung beim zuständigen Hauptzollamt gestellt werden. Ihrem Fahrzeug kann vorab ein grünes Kennzeichen zugeteilt werden, sollte bei der Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen jedoch einer Kraftfahrzeugsteuerbefreiung aufgrund fehlender Anspruchsvoraussetzungen widersprochen werden, ist die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung von den Fahrzeugpapieren bei der zuständigen Zulassungsbehörde wieder auszutragen.
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Verfahrensablauf
Die Zulassungsbehörde kann verlangen, dass Sie Ihr Fahrzeug vorführen.

Tipp: Wenn Sie neue Kennzeichenschilder benötigen, können Sie sich an private Anbieter wenden. Diese finden Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden.

Hinweis: Informationen zur Steuerbefreiung für Fahrzeuge, die zu land- und forstwirtschaftlichen Zwecken genutzt werden, finden Sie auf der Internetseite der Bundeszollverwaltung.
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Kosten/Leistung
Hinweis: Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.
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Rechtsgrundlage
  • § 9 Abs. 2 Fahrzeug- Zulassungsverordnung (FZV) (Besondere Kennzeichen)
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Zugehörigkeit zu