Dienstleistung
Ausfuhrkennzeichen beantragen
Sie wollen ein Ausfuhrkennzeichen für ein nicht zugelassenes Fahrzeug beantragen, um es dauerhaft ins Ausland auszuführen. Hierfür benötigen Sie eine internationale Zulassung mit einem Ausfuhrkennzeichen.
Hinweis: Wenn Sie ein Ausfuhrkennzeichen erhalten haben, sind Sie für dessen Gültigkeitszeitraum (mindestens ein Monat) steuerpflichtig.
Hinweis: Wenn Sie ein Ausfuhrkennzeichen erhalten haben, sind Sie für dessen Gültigkeitszeitraum (mindestens ein Monat) steuerpflichtig.
- Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben
- Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden haben
Die Zulassungsbehörden kann verlangen, dass Sie Ihr Fahrzeug vorführen.
Tipp: Wenn Sie neue Kennzeichenschilder benötigen, können Sie sich an private Anbieter wenden. Diese finden Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden.
Tipp: Wenn Sie neue Kennzeichenschilder benötigen, können Sie sich an private Anbieter wenden. Diese finden Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden.
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- bei Vertretung: zusätzlich
- schriftliche Vollmacht
- gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person - bei Minderjährigen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
- bei juristischen Personen/Firmen:
- aktueller Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug
- Ausweiskopie des Geschäftsführers oder Prokuristen - Zulassungsbescheinigung Teil I oder alter Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II oder alter Fahrzeugbrief
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (die Gültigkeit der Hauptuntersuchung muss bis mindestens Ende des Gültigkeitszeitraumes des Ausfuhrkennzeichens bestehen)
- ausgefüllte und unterschriebene Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer (SEPA-Mandat) oder Nachweis über die Bareinzahlung der Kraftfahrzeugsteuer beim Hauptzollamt für den vorgegebenen Gültigkeitszeitraum
- Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen
Hinweis: Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl.
Hinweis: Eine Verlängerung bzw. eine erneute Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens für dasselbe Fahrzeug ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Erkundigen Sie sich bitte hierfür bei Ihrer Zulassungsbehörde.
Hinweis: Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.
- § 19 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) (Fahrten zur dauerhaften Verbringung eines Fahrzeuges in das Ausland)
- § 1 Gesetz über die Verweigerung der Zulassung von Fahrzeugen bei rückständigen Gebühren und Auslagen (Fahrzeugzulassungsverweigerungsgesetz) (Verweigerung der Zulassung)
- Fünftes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
- § 13 Kraftfahrzeugsteuergesetz (Feststellung der Besteuerungsgrundlagen, Nachweis der Besteuerung und Zulassungsverweigerung bei Steuerrückständen)