Dienstleistung
Ausfuhrkennzeichen beantragen
Sie wollen Ihr Fahrzeug zum dauernden Verbleib ins Ausland überführen?
Dafür benötigen Sie eine internationale Zulassung mit einem Ausfuhrkennzeichen.
Hinweis: Wenn Sie ein Ausfuhrkennzeichen erhalten haben, sind Sie für dessen Gültigkeitszeitraum steuerpflichtig. Haben Sie kein Bankkonto, erkundigen Sie sich beim Hauptzollamt über das Verfahren zur Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer.
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Empfangsberechtigung nach § 75 Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV)
Voraussetzungen für die Zulassung des Fahrzeugs:
- Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben.
- Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden haben.
Das Fahrzeug muss bis zum Endzeitpunkt des Ausfuhrkennzeichens über eine gültige Hauptuntersuchung verfügen. Liegt der Fälligkeitstermin der Hauptuntersuchung davor, ist ein Untersuchungsbericht einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation über die neue Hauptuntersuchung vorzulegen.
Das Fahrzeug ist der zuständigen Zulassungsbehörde zur Identifizierung vorzuführen.
War das Fahrzeug bisher zugelassen, entstempelt die Zulassungsbehörde die bisherigen Kennzeichenschilder. Anschließend erhalten Sie das Ausfuhrkennzeichen für die Dauer der Haftpflichtversicherung, längstens für drei Monate.31-10.13_Allgemeine_Vollmacht_Kfz-Zulassung.pdf
- gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- bei Vertretung: zusätzlich
- schriftliche Vollmacht
- gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person - bei Minderjährigen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
- bei juristischen Personen/Firmen:
- aktueller Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung oder
Vereinsregisterauszug
- Ausweiskopie des Geschäftsführers oder Prokuristen - Bei Nicht-EU-Bürgern ist die Benennung einer empfangsbevollmächtigten Person notwendig
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
- ausgefüllte und unterschriebene Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer (SEPA-Mandat) oder Nachweis über die Bareinzahlung der Kraftfahrzeugsteuer beim Hauptzollamt für den vorgegebenen Gültigkeitszeitraum
- gelbe Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen
Hinweise:
Schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen "H", "BI" oder "aG" in ihrem Schwerbehindertenausweis sind von der Kraftfahrzeugsteuer befreit.
Eine Verlängerung bzw. eine erneute Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens für dasselbe Fahrzeug ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.