Dienstleistung
Trichinenproben-Abgabe
Trichinenprobenuntersuchungen von Wildschweinen und Dachsen im Landkreis Lörrach
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Sachbearbeitung Gebühren und Fleischbeschau
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Übertragungsantrag für Wildmarken
Voraussetzung für die Probeentnahme:
- Übertragung nach § 6 Abs. 2 Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordung (Tier-LMÜV)
Folgende Nachweise müssen erbracht werden:
- gültiger Jagdschein
- Trichinenprobenentnahmeschulung (WICHTIG! Der Nachweis für "kundige Personen" gilt nicht als Nachweis für die Trichinenprobeentnahmen!)
- Landratsamt Lörrach, Wiesentalstraße 74 (2. OG, Gebäude Götz + Moriz)
Abgabe Trichinenproben:
Montag von 7:30 Uhr – 12 Uhr
Donnerstag von 8 Uhr – 12:30 Uhr und 13:30 Uhr – 17:30 Uhr
Untersuchungstage:
Montag und Freitag
Bitte beachten Sie, dass Trichinenproben an anderen Tagen nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung angenommen werden können. - Efringen-Kirchen, Metzgerei Stange, Gutenau 34
Abgabe Trichinenproben:
Montag bis 8:30 Uhr
Untersuchungstag:
Montag in Lörrach - Todtnau, Feldbergstraße 23/1
Abgabe Trichinenproben:
bitte telefonisch einen Termin mit Herrn Drescher (Tel. 0174 9050535) vereinbaren.
Untersuchungstag:
Mittwoch