Dienstleistung

Wasserversorgung

Für die Trinkwasserversorgung wird in Baden-Württemberg bevorzugt Grundwasser genutzt. Dieses ist durch die Filterwirkung des Bodens in der Regel besser geschützt als Oberflächengewässer.

Der Grundwasserschutz ist für die Wasserversorgung von zentraler Bedeutung, welcher durch die Festsetzung von Wasserschutzgebieten erfolgt.

Nach dem Wassergesetz von Baden-Württemberg ist der Wasserbedarf vorrangig aus ortsnahen Wasservorkommen, auch im Rahmen kleinräumiger Verbundslösungen, zu decken.
Die öffentliche Wasserversorgung wird im Landkreis Lörrach im Wesentlichen von den Gemeinden selbst oder von Zweckverbänden betrieben.

Bevor das gewonnene Wasser an die Verbraucher abgegeben werden darf, müssen strenge Richtlinien eingehalten werden. Maßstab für die Beurteilung der Wasserqualität ist die Trinkwasserverordnung. Zuständige Behörde für die der Trinkwasserüberwachung ist der Fachbereich Gesundheit im Landratsamt Lörrach.
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Mitarbeiter
  • Grundwasserschutz, Wasserversorgung und Förderung