Dienstleistung

Abwasser, Kleinkläranlagen

Die Städte und Gemeinden im Landkreis Lörrach sind bemüht, möglichst viele Einwohner an die öffentliche Abwasserbeseitigung anzuschließen. Aufgrund zum Beispiel schwieriger topografischer Lage werden einzelne Anwesen und Gebäude im Außenbereich auf Dauer ihre häuslichen Abwässer dezentral entsorgen müssen.

Die Gemeinden legen in ihren Abwasserbeseitigungskonzeptionen fest, welche Anwesen im Außenbereich auf Dauer dezentral entsorgt werden müssen.

Dafür bieten sich verschiedene Möglichkeiten an:
  • Vollbiologische Kleinkläranlagen (technische/naturnahe Verfahren)
  • geschlossene Abwassergruben
  • private Anschlussleitungen.
Die Untere Wasserbehörde im Fachbereich Umwelt des Landratsamtes Lörrach ist für die Erteilung der wasserrechtlichen Zulassungen derartige Anlagen zuständig. Für den Bau socher Abwasseranlagen durch private Haushalte gewährt das Land Baden-Württemberg derzeit eine Förderung, die sich bis zu 30% der anfallenden Kosten beläuft.
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