Dienstleistung

Jagdbehörde

!!! Achtung !!!

Nach den kürzlich erfolgten Änderungen des Bundeswaffen- und Bundesjagdgesetzes besteht hinsichtlich der Verfahrensabläufe Klärungsbedarf.

Bis auf Weiteres ist deshalb mit Verzögerungen bei der Jagdscheinerteilung zu rechnen.

Die untere Jagdbehörde gehört organisatorisch zur Forstzentrale des Fachbereichs Waldwirtschaft.

Unter der folgenden Adresse können Sie den Antrag auf Verlängerung oder zur Neuausstellung des Jagdscheins auch postalisch einreichen:

Landratsamt Lörrach
untere Jagdbehörde
z.Hd. Janine Lützelschwab
Palmstraße 3
79539 Lörrach

online Terminvereinbarung

Weitere jagdbehördliche Aufgaben sind unter anderem:

  • Bestätigung oder Festsetzung von Abschussplänen (außer Rehwild)
  • Erfassung des Abschussvollzugs
  • Überprüfung von Jagdpachtverträgen
  • Anerkennung von Wildtierschützerinnen und Wildtierschützern


Themen außerhalb unseres Aufgabenbereiches:


richtiger Ansprechparter
Verkehrsunfälle mit Wild oder allgemein verendetes  Wild die Polizei. Diese schaltet gegebenfalls den Jagdpächter ein.
Ausstellung von Fischereischeinen die Wohnortgemeinde
Wild in Ortschaften oder Häusern (z.B. Marder) die Ortpolizeibehörde, da der Innenbereich von Ortschaften befriedet ist und damit nicht bejagd werden darf.
Waffenrecht die Kreispolizeibehörde beim Fachbereich Ordnung im Landratsamt.


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Mitarbeiter
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Sonstiges

ergänzende Informationen für die Jägerschaft
bzw. Pächtern und Verpächtern von Jagdbezirken

Wildtierportal

Am 16.November 2020 wurde das Wildtierportal
Baden-Württemberg
vom Ministerium für
ländlichen Raum und Verbraucherschutz veröffentlicht.
Jägerinnen und Jägern ist es nun möglich, ihre
Jagdstrecken digital zu erfassen, auszuwerten und
am Ende des Jagdjahres einfach zu senden; vgl. Infoschreiben (PDF).


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Zugehörigkeit zu