Dienstleistung
Verlust der Betriebserlaubnis eines Mofas oder Rollers
Sie haben die Betriebserlaubnis Ihres Mofas oder Rollers verloren und benötigen die Ausfertigung einer Ersatz-Betriebserlaubnis.
Voraussetzungen für die Ausstellung einer Ersatz-Betriebserlaubnis:
- Bekanntgabe der vollständigen Fahrzeugsidentifizierungsnummer (FIN)
- der Betrieb des Fahrzeuges wurde nicht wegen technischer Mängel untersagt
- bei Diebstahl:
Sie müssen eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Lassen Sie sich hierüber eine kurze schriftliche Bestätigung ausstellen - bei Verlust:
Sie müssen gegenüber der zuständigen Zulassungsbehörde den Verlust melden. Hierfür ist eine eidesstattliche Versicherung erforderlich
Hinweise:
Bei Verlust müssen Sie die eidesstattliche Versicherung persönlich abgeben. Außerdem ist der Kaufvertrag als Eigentumsnachweis vorzulegen.
Sollten Sie die Betriebserlaubnis vom Verkäufer beim Kauf des Fahrzeugs nicht erhalten haben, kann von Ihnen keine eidesstattliche Versicherung abgenommen werden. Setzen Sie sich daher bitte wieder mit dem Verkäufer in Verbindung. Der Verkäufer klärt mit seiner zuständigen Zulassungsstelle die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung.
Die Zulassungsbehörde fertigt Ihnen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Mit dieser können Sie sich, je nach Fall, entweder beim Fahrzeughersteller oder bei der technischen Prüfstelle eine Ersatz-Betriebserlaubnis bzw. ein Betriebserlaubnisgutachten ausstellen lassen. Das Betriebserlaubnisgutachten der technischen Prüfstelle ist der Zulassungsbehörde zur Erteilung der Einzelgenehmigung vorzulegen (Erteilung der Betriebserlaubnis für zulassungsfreie Fahrzeuge).