Dienstleistung
Betriebserlaubnis für zulassungsfreie Fahrzeuge erteilen
Sie haben ein zulassungsfreies Fahrzeug und möchten sich hierzu die Betriebserlaubnis erteilen lassen.
Voraussetzung für die Erteilung einer Betriebserlaubnis:
- Fahrzeug unterliegt nicht der Zulassungspflicht
- es besteht ein Einzelgutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis gemäß § 21 StVZO, ausgestellt von einer technischen Prüfstelle
- Gutachten gemäß § 21 StVZO
- Nachweis über den Erwerb des Fahrzeuges
Diese Information gilt nicht bei Fahrzeugen mit gültiger EG-Typgenehmigung oder nationaler Allgemeiner Betriebserlaubnis.