Dienstleistung

Ersatzfahrzeugbrief - nach Verlust, Diebstahl oder Unleserlichkeit

Sie wollen wegen Verlust, Diebstahl oder Unleserlichkeit eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen.

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Voraussetzungen

Voraussetzung für die Ausstellung einer Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II:

  • bei Diebstahl:
    Es ist eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Lassen Sie sich hierüber eine kurze schriftliche Bestätigung ausstellen.
  • bei Verlust:
    Es ist gegenüber der zuständigen Zulassungsbehörde der Verlust zu melden. Hierfür ist eine Abnahme einer eidesstattliche Versicherung erforderlich.
  • bei Unleserlichkeit:
    Es ist mit der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II zur Neuausstellung vorzusprechen.

Die Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II ist bei der zuständigen Zulassungsbehörde persönlich zu beantragen.

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Verfahrensablauf

Der Verlust einer Zulassungsbescheinigung Teil II oder eines Fahrzeugbriefes wird dem Kraftfahrt-Bundesamt von der Zulassungsbehörde gemeldet und im Verkehrsblatt veröffentlicht. Erst nach Ablauf der Frist (2 - 3 Wochen) können Sie die neuen Zulassungsdokumente abholen.

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Erforderliche Unterlagen
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei gewerblich genutzten Fahrzeugen: zusätzlich entsprechende Nachweise
  • bei Verlust:
    Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung
  • bei Diebstahl:
    Bestätigung der Polizei über die Diebstahlanzeige
  • vorhandene Zulassungsbescheinigung Teil I

Sollte der Fahrzeugbrief durch eine andere Person als den Halter bzw. Eigentümer verloren gegangen sein, ist es erforderlich, dass die Person die für den Verlust verantwortlich ist, zur eidesstattlichen Versicherung vorspricht. Sollte die betreffende Person nicht mit dem Halter vorsprechen, ist eine schriftliche Vollmacht des Halters vorzulegen.

In dieser Vollmacht ist vom Halter Folgendes zu bestätigen.

Die vorsprechende Person:

  • hat mich über den Verlust in Kenntnis gesetzt,
  • ist für den Verlust verantwortlich und
  • darf die eidesstattliche Versicherung abgeben.
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Weitere Hinweise

Sie haben das verloren gegangene Zulassungsdokument nach Ausstellung des Ersatzdokumentes wieder gefunden? Dann ist das bisherige Dokument so schnell wie möglich bei der Zulassungsbehörde abzugeben.

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Infomaterial
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Zugehörigkeit zu