Dienstleistung
Blanko-Fahrzeugbrief beantragen
Sie wollen für ein fabrikneues Fahrzeug mit EG-Typgenehmigung eine Blanko-Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen.
- fabrikneues Fahrzeug, für das noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wurde
- Fahrzeug wird in der Folge im Bundesgebiet zugelassen.
- Nachweis, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt
- Kaufvertrag / Rechnung über den Erwerb des Fahrzeuges
- Vorlage der Übereinstimmungsbescheinigung zur EG-Typgenehmigung / CoC
Hinweis: Das Fahrzeug muss zur Identifizierung bei der Zulassungsbehörde vorgeführt werden.