Dienstleistung

Zulassung eines gebrauchten Fahrzeuges (länger als 7 Jahre abgemeldet)

Sie wollen ein Fahrzeug zulassen, das länger als 7 Jahre abgemeldet ist.

Hinweis: Ein Wunschkennzeichen können Sie im Internet vorab reservieren.

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Teams
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Formulare & Online-Prozesse
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Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Zulassung des Fahrzeugs:
  • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben.
  • Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden haben.
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Verfahrensablauf
Die Zulassungsbehörde kann verlangen, dass Sie Ihr Fahrzeug vorführen.


Tipp: Wenn Sie neue Kennzeichenschilder benötigen, können Sie sich an private Anbieter wenden. Diese finden Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden
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Erforderliche Unterlagen
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • bei Vertretung: zusätzlich
    - schriftliche Vollmacht
    - gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
  • bei Minderjährigen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
  • bei juristischen Personen/Firmen:
    - aktueller Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug
    - Ausweiskopie des Geschäftsführers oder Prokuristen
  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder alter Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil II oder alter Fahrzeugbrief
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Code)
  • ausgefüllte und unterschriebene Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer (SEPA-Mandat)
Hinweis: Schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen "H", "BI" oder "aG" in ihrem Schwerbehindertenausweis sind von der Kraftfahrzeugsteuer befreit.

Hinweis: Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl. Meist können Sie diese vorab telefonisch anfordern.


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Weitere Hinweise
Sind die Original-Fahrzeugpapiere nicht mehr vorhanden, ist für das Fahrzeug eine Einzelbegutachtung nach § 21 StVZO erforderlich.
Für die Fahrt zur nächstgelegenen Begutachtungsstelle (TÜV), ist ein Kurzzeitkennzeichen erforderlich.
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Zugehörigkeit zu