Dienstleistung
Ausgleichsleistungen im Rahmen des Gemeinsamen Antrages
Landwirte im Haupt- und Nebenerwerb pflegen und erhalten unsere Kulturlandschaft. Um diese Leistungen zu honorieren, haben die Landwirte die Möglichkeit, Ausgleichsleistungen über verschiedene Förderprogramme des Gemeinsamen Antrages zu beantragen.
- Informationen zur Gemeinsamen Agrarpolitik 2023 - 2027
Die neue GAP startet am 01.01.2023 und bringt viele Neuerungen und Änderungen im Gemeinsamen Antrag mit sich.
Im Infodienst der Landwirtschaftsverwaltung Baden-Württemberg finden Sie hierzu Auskünfte.
- Gemeinsamer Antrag allgemein
Hinweise und Mitteilungen zu allen Maßnahmen des Gemeinsamen Antrages wie Erläuterungen, Formulare und Merkblätter.
Hier finden Sie alle wichtigen und aktuellen Hinweise zum FIONA - Antragsverfahren.
- Aktuelle Informationen aus dem Sachgebiet Ausgleichsleistungen
Im Rahmen von Informationsveranstaltungen und Fachinformationen informieren wir Sie über aktuelle Themen wie Neuerungen im Antragsverfahren und im Programm FIONA, GAP 2023 - 2027, Kontrolle durch Monitoring und so weiter.
Bei Fragen zu den Fördermöglichkeiten stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebiets Ausgleichsleistungen gerne zur Verfügung.
- PDF-Formular zum Ausdrucken Vollmacht Gemeinsamer Antrag
Broschüre "Extensives Grünland- Beihilfefähigkeit und Abgrenzung der Bruttofläche" veröffentlicht
Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat eine neue Handreichung "Extensives Grünland- Beihilfefähigkeit und Abgrenzung der Bruttofläche" veröffentlicht.
Mittels dieser Broschüre sollen für alle Beteiligten, vor allem aber für Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von extensiven Grünlandflächen Klarheit geschaffen werden und die Kriterien, die zur Festlegung und Abgrenzung der Förderfläche führen, transparent und nachvollziehbar dargelegt werden.
Die Broschüre ist beim Fachbereich Landwirtschaft & Naturschutz in gedruckter Form erhältlich oder kann als Publikation über das Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz bezogen werden.