Dienstleistung

Ummeldung von außerhalb ohne Halterwechsel mit Kennzeichenmitnahme

Sie wollen Ihr zugelassenes Fahrzeug nach Umzug in den Landkreis Lörrach umschreiben lassen und das bisherige Kennzeichen beibehalten.

Hinweis: Ab dem 1. Januar 2015 können Sie das Kennzeichen Ihres Fahrzeugs bundesweit mitnehmen, wenn Sie umziehen. Bei einem Halterwechsel ist dies aber nicht möglich.
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Teams
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Formulare & Online-Prozesse
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Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Zulassung des Fahrzeugs:
  • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben.
  • Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden haben.
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Verfahrensablauf
Die Zulassungsbehörde kann verlangen, dass Sie Ihr Fahrzeug vorführen.

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Erforderliche Unterlagen
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • bei Vertretung: zusätzlich
    - schriftliche Vollmacht
    - gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
  • bei Minderjährigen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
  • bei juristischen Personen/Firmen:
    - aktueller Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug
    - Ausweiskopie des Geschäftsführers oder Prokuristen
  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder alter Fahrzeugschein
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Code)
  • ausgefüllte und unterschriebene Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer (SEPA-Mandat)
Hinweis: Schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen "H", "BI" oder "aG" in ihrem Schwerbehindertenausweis sind von der Kraftfahrzeugsteuer befreit.

Hinweis: Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl. Meist können Sie diese vorab telefonisch anfordern.
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Infomaterial
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Zugehörigkeit zu