Dienstleistung
Ummeldung von außerhalb ohne Halterwechsel mit Kennzeichenmitnahme
Sie wollen Ihr zugelassenes Fahrzeug nach Umzug in den Landkreis Lörrach umschreiben lassen und das bisherige Kennzeichen beibehalten.
Für die online Umschreibung können Sie den Link unter Formular & Online-Prozess nutzen.
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Einverständniserklärung für Fahrzeughalter unter 18 Jahren
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Empfangsberechtigung nach § 75 Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV)
- Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über eine verschlüsselte Verbindung direkt an uns senden. Internetbasierte Zulassungsvorgänge (i-Kfz)
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. SEPA - Mandat zum Einzug der Kfz-Steuer
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Vollmacht KFZ-Zulassung
Voraussetzungen für die Zulassung des Fahrzeugs:
- Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben.
- Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden haben.
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- bei Vertretung: zusätzlich
- schriftliche Vollmacht
- gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person - bei Minderjährigen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
- bei juristischen Personen/Firmen:
- aktueller Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung oder
Vereinsregisterauszug
- Ausweiskopie des Geschäftsführers oder Prokuristen - Bei Nicht-EU-Bürgern ist die Benennung einer empfangsbevollmächtigten Person notwendig
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
Die Zulassungsbehörde kann verlangen, dass Sie Ihr Fahrzeug vorführen.
Schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen "H", "BI" oder "aG" in ihrem Schwerbehindertenausweis sind von der Kraftfahrzeugsteuer befreit.
Sie können das Kennzeichen eines zugelassenen Fahrzeugs bundesweit übernehmen.
Mit dem Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung am 01.09.2023 wurden die Zulassungsvoraussetzungen für Personen aus dem EU-Ausland angepasst. Fahrzeuge können zukünftig auf EU-Bürger mit einer gültigen Anschrift aus dem EU-Ausland in Deutschland zugelassen werden, sofern sich der regelmäßige Standort des Fahrzeugs in Deutschland befindet. Entsprechende Nachweise über den Standort des Fahrzeugs sowie die ausländische Anschrift müssen für die Zulassung erbracht werden. Ob die vorgelegten Dokumente akzeptiert werden können, liegt im Ermessen der Zulassungsstelle.