Dienstleistung
Ummeldung von außerhalb ohne Halterwechsel mit Kennzeichenmitnahme
Sie wollen Ihr zugelassenes Fahrzeug nach Umzug in den Landkreis Lörrach umschreiben lassen und das bisherige Kennzeichen beibehalten.
Hinweis: Ab dem 1. Januar 2015 können Sie das Kennzeichen Ihres Fahrzeugs bundesweit mitnehmen, wenn Sie umziehen. Bei einem Halterwechsel ist dies aber nicht möglich.
Hinweis: Ab dem 1. Januar 2015 können Sie das Kennzeichen Ihres Fahrzeugs bundesweit mitnehmen, wenn Sie umziehen. Bei einem Halterwechsel ist dies aber nicht möglich.
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Einverständniserklärung für Fahrzeughalter unter 18 Jahren
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. SEPA - Mandat zum Einzug der Kfz-Steuer
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Vollmacht KFZ-Zulassung
Voraussetzungen für die Zulassung des Fahrzeugs:
- Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben.
- Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden haben.
Die Zulassungsbehörde kann verlangen, dass Sie Ihr Fahrzeug vorführen.
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- bei Vertretung: zusätzlich
- schriftliche Vollmacht
- gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person - bei Minderjährigen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
- bei juristischen Personen/Firmen:
- aktueller Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug
- Ausweiskopie des Geschäftsführers oder Prokuristen - Zulassungsbescheinigung Teil I oder alter Fahrzeugschein
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
- Versicherungsbestätigung (eVB-Code)
- ausgefüllte und unterschriebene Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer (SEPA-Mandat)
Hinweis: Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl. Meist können Sie diese vorab telefonisch anfordern.