Dienstleistung
Ummeldung von außerhalb ohne Halterwechsel ohne Kennzeichenmitnahme
Sie wollen Ihr zugelassenes Fahrzeug nach Umzug in den Landkreis Lörrach umschreiben lassen.
Hinweis: Ein Wunschkennzeichen können Sie im Internet vorab reservieren.
Hinweis: Ein Wunschkennzeichen können Sie im Internet vorab reservieren.
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Einverständniserklärung für Fahrzeughalter unter 18 Jahren
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. SEPA - Mandat zum Einzug der Kfz-Steuer
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Vollmacht KFZ-Zulassung
Voraussetzungen für die Zulassung des Fahrzeugs:
- Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben.
- Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden haben
Die Zulassungsbehörde kann verlangen, dass Sie Ihr Fahrzeug vorführen.
Hinweis: War das Fahrzeug zuletzt in einem anderen Zulassungsbezirk gemeldet, erhalten Sie neue Kennzeichen.
Tipp: Wenn Sie neue Kennzeichenschilder benötigen, können Sie sich an private Anbieter wenden. Diese finden Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden.
Hinweis: War das Fahrzeug zuletzt in einem anderen Zulassungsbezirk gemeldet, erhalten Sie neue Kennzeichen.
Tipp: Wenn Sie neue Kennzeichenschilder benötigen, können Sie sich an private Anbieter wenden. Diese finden Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden.
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- bei Vertretung: zusätzlich
- schriftliche Vollmacht
- gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person - bei Minderjährigen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
- bei juristischen Personen/Firmen:
- aktueller Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug
- Ausweiskopie des Geschäftsführers oder Prokuristen - Zulassungsbescheinigung Teil I oder alter Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II oder alter Fahrzeugbrief
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
- Versicherungsbestätigung (eVB-Code)
- bisherige Kennzeichen bei zugelassenem Fahrzeug
- ausgefüllte und unterschriebene Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer (SEPA-Mandat)
Hinweis: Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl. Meist können Sie diese vorab telefonisch anfordern.