Dienstleistung
Vereins- und Straßenfeste
Leitfaden für den Umgang mit Lebensmitteln auf Vereins- und Straßenfesten
Wichtige hygiene- und lebensmittelrechtlich relevante Vorschriften
Bei uns im Landkreis finden zur Sommerzeit immer gesellige Feste und Veranstaltungen in den einzelnen Gemeinden und Vereinen statt. Dabei werden in der Regel die in der Region erzeugten Getränke zusammen mit einfachen Gerichten und regionalen Speisen angeboten. Auch hier muss beim Umgang mit Lebensmitteln die erforderliche Sorgfalt gewährleistet sein und es dürfen nur sichere und einwandfreie Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden.
Nach der Gewebeordnung kann es erforderlich sein, dass beim Bürgermeisteramt, oder der Gemeindeverwaltung die Beantragung einer Gestattung notwendig ist. Bitte informieren Sie sich hierfür bei der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Wertvolle Hinweise, zu Hygiene und zu weiteren zu beachtenden Mindestanforderungen und rechtlichen Vorgaben bei Straßen- und Vereinsfesten, erhalten Sie in der Broschüre:
Zu Fragen im Zusammenhang mit der Direktvermarktung selbsterzeugter Lebensmittel wird auf die entsprechenden Internetseiten des Ministeriums und Regierungspräsiden verwiesen.
Fragen im Zusammenhang der Zulassung von Betrieben (in erster Linie sind dies Betriebe, die Lebensmittel tierischer Herkunft in Verkehr bringen und dabei gewisse Obergrenzen überschreiten) sind direkt mit der Lebensmittelüberwachungsbehörde zu klären bzw. können hier die notwendigen Informationen nachgefragt werden.
Nach der Gewebeordnung kann es erforderlich sein, dass beim Bürgermeisteramt, oder der Gemeindeverwaltung die Beantragung einer Gestattung notwendig ist. Bitte informieren Sie sich hierfür bei der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Wertvolle Hinweise, zu Hygiene und zu weiteren zu beachtenden Mindestanforderungen und rechtlichen Vorgaben bei Straßen- und Vereinsfesten, erhalten Sie in der Broschüre:
Zu Fragen im Zusammenhang mit der Direktvermarktung selbsterzeugter Lebensmittel wird auf die entsprechenden Internetseiten des Ministeriums und Regierungspräsiden verwiesen.
Fragen im Zusammenhang der Zulassung von Betrieben (in erster Linie sind dies Betriebe, die Lebensmittel tierischer Herkunft in Verkehr bringen und dabei gewisse Obergrenzen überschreiten) sind direkt mit der Lebensmittelüberwachungsbehörde zu klären bzw. können hier die notwendigen Informationen nachgefragt werden.
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Lebensmittelüberwachung
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