Dienstleistung

Schuldner- und Insolvenzberatung

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Mitarbeiter
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Voraussetzungen
Unser Beratungsangebot richtet sich an Personen und Familien im Landkreis Lörrach, die einen ausschließlichen oder zumindest ergänzenden Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben.
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Verfahrensablauf
Die Schuldnerberatung versteht sich als Hilfe zur Selbsthilfe. Die Beratungsintensität und der Beratungsverlauf richten sich in der Schuldnerberatung nach den Bedürfnissen des Einzelfalls. Da Überschuldung oftmals mit individuellen und psychosozialen Problemlagen einhergeht, kann sie nur in ihrer Gesamtheit betrachtet werden. Dies setzt die Bereitschaft der Ratsuchenden voraus, nicht nur ihre finanziellen, sondern auch Ihre persönlichen Problemlagen offenzulegen. Der Grundsatz der Verschwiegenheit und Vertraulichkeit wird hierbei von der Schuldnerberatung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz gewährleistet.
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Kosten/Leistung
Die Beratungstätigkeit ist kostenlos.
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Rechtsgrundlage
§§ 1,3 und  § 16a Nr.2 SGB II, § 305 InsO und § 850k ZPO
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Infomaterial
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Zugehörigkeit zu