Dienstleistung

Privatwald, Beratung und Betreuung

Die Forstverwaltung unterstützt die Privatwaldbesitzer durch kostenlose Beratung oder kostenpflichtige Betreuung.
Ansprechpartner ist der zuständigen Forstrevierleiter für die Gemarkung, auf der sich das Privatwaldgrundstück befindet.

Betreuungsangebote für Privatwaldbesitzer ab 2020

Auch nach Inkrafttreten der Forstneuorganisation 2020 können Privatwaldbesitzern ein umfassendes wie auch kostengünstiges Beratungs- und Betreuungsangebot des Fachbereichs Waldwirtschaft nutzen. Die Forstreviere bleiben ebenfalls wie bisher bestehen. Wenn Privatwaldbesitzer Beratung oder Betreuung bei der Bewirtschaftung ihres Waldes wünschen, steht ihnen somit weiterhin der für die betreffende Gemarkung zuständigen Forstrevierleiter als erster Ansprechpartner zur Verfügung.


Beratung durch die Forstbezirke oder den Forstrevierleiter ist nach wie vor kostenlos.

Für Kleinprivatwald bis 50 ha ist weiterhin fallweise Betreuung (Betreuung im Bedarfsfall) durch die Forstverwaltung möglich. Hierbei kann es sich um das Auszeichnen, Sortieren und Aufnehmen von Holz (Holzliste) sowie die Organisation von Forstbetriebsarbeiten handeln. Dafür müssen die Privatwaldbesitzer wie bisher Kostenbeiträge zahlen. Abrechnungsgrundlage sind jedoch künftig stets die Arbeitsstunden, die der Forstrevierleiter für den Privatwaldbesitzer tatsächlich aufgewendet hat. Berechnet werden 28,28 EUR/Stunde. Dieser Stundensatz enthält bereits die Umsatzsteuer und ist deshalb so günstig, weil das Land dem Landkreis 70 % der tatsächlichen Kosten als so genannte „institutionelle Förderung“ zurückerstattet.
Für fallweise Betreuung durch private Dienstleister zahlt das Land keine Zuschüsse.

Vertragliche Betreuung, die auch mit privaten Anbietern vereinbart werden kann und bis zu einer Betriebsgröße von 200 ha gefördert wird, gibt es in folgenden Varianten:

Waldinspektionsvertrag

  • Für Waldbesitzgrößen zwischen 2 und 30 ha, Laufzeit 10 Jahre, Förderung 70 %.
  • Der Waldbesitzer erhält jährlich einen Inspektionsbericht über den Zustand seines Waldes und gegebenenfalls Vorschlägen zu notwendigen oder zweckmäßigen Bewirtschaftungsmaßnahmen.
  • Solche Bewirtschaftungsmaßnahmen kann der Waldbesitzer dann als fallweise Betreuung organisieren und durchführen lassen, eine Verpflichtung dazu entsteht durch den Vertrag aber nicht.

Treuhandvertrag

  • Für Waldbesitzgrößen ab 30 ha, Laufzeit 10 Jahre, Förderung 60 %.
  • Komplett-Betreuung aller Bewirtschaftungsmaßnahmen.

Holzerntevertrag

  • Für Waldbesitzgrößen ab 30 ha, Laufzeit 5 Jahre, Förderung 30-50 %.
  • Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Holznutzung, einzeln oder als Gesamtpaket.

Näheres ist durch Verordnungen des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz geregelt. Weitere Hinweise zu den Betreuungsverträgen in jeweils aktueller Fassung erhalten Sie unter: foerderung.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Foerderwegweiser/Privatwaldbetreuung

Nähere Informationen erhalten Sie auch vom zuständigen Forstrevierleiter oder vom zuständigen Forstbezirk.


^
Rechtsgrundlage

Entgeltordnung des Landratsamts Lörrach für forstliche Dienstleistungen

hier können Sie sich die aktuelle Entgeltordnung sowie die Zweite Änderung als PDF herunterladen:

^
Zugehörigkeit zu