Dienstleistung
Ersatzfahrzeugschein - nach Verlust, Diebstahl oder Unleserlichkeit
Sie wollen wegen Verlust, Diebstahl oder Unleserlichkeit eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen.
Voraussetzungen für die Ausstellung einer Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I:
- bei Diebstahl:
Es ist eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Lassen Sie sich hierüber eine kurze schriftliche Bestätigung ausstellen. - bei Verlust:
Es ist gegenüber der zuständigen Zulassungsbehörde der Verlust zu melden. Hierfür ist eine Abnahme einer eidesstattlichen Versicheurng erforderlich. - bei Unleserlichkeit:
Es ist mit der vorhandenen unleserlichen Zulassungsbescheinigung Teil I vorzusprechen.
Die Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I ist bei der zuständigen Zulassungsbehörde persönlich zu beantragen.
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- bei gewerblich genutzten Fahrzeugen: zusätzlich entsprechende Nachweise
- Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief
- bei Verlust:
Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung - bei Diebstahl:
Bestätigung der Polizei über die Diebstahlanzeige - Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (bei zugelassenen Fahrzeugen)
Sollte der Fahrzeugschein durch eine andere Person als den Halter bzw. Eigentümer verloren gegangen sein, ist es erforderlich, dass die Person die für den Verlust verantwortlich ist, zur eidesstattlichen Versicherung vorspricht. Sollte die betreffende Person nicht mit dem Halter vorsprechen, ist eine schriftliche Vollmacht des Halters vorzulegen.
In dieser Vollmacht ist vom Halter Folgendes zu bestätigen.
Die vorsprechende Person:
- hat mich über den Verlust in Kenntnis gesetzt,
- ist für den Verlust verantwortlich,
- darf die eidesstattliche Versicherung abgeben und
- die neue Zulassungsbescheinigung Teil I in Empfang nehmen.
Sie haben das verloren gegangene Zulassungsdokument nach Ausstellung des Ersatzdokumentes wieder gefunden? Dann ist das bisherige Dokument so schnell wie möglich bei der Zulassungsbehörde abzugeben.