Dienstleistung
Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II - nach Verlust oder Diebstahl Ersatz beantragen
Sie wollen wegen Unleserlichkeit, Verlust oder Diebstahl Ihres Fahrzeugscheines eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen.
Hinweis: Sie haben das verloren geglaubte Zulassungsdokument nach Ausstellung des Ersatzdokumentes wieder gefunden? Dann müssen Sie das alte Dokument so schnell wie möglich bei der Zulassungsbehörde abgeben.
Hinweis: Sie haben das verloren geglaubte Zulassungsdokument nach Ausstellung des Ersatzdokumentes wieder gefunden? Dann müssen Sie das alte Dokument so schnell wie möglich bei der Zulassungsbehörde abgeben.
Voraussetzungen für die Ausstellung einer Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I:
- bei Diebstahl:
Sie müssen möglichst schnell eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Lassen Sie sich hierüber eine kurze schriftliche Bestätigung ausstellen. - bei Verlust:
Sie müssen gegenüber der zuständigen Zulassungsbehörde den Verlust melden. Hierfür ist eine eidesstattliche Versicherung erforderlich.
Der Verlust einer Zulassungsbescheinigung Teil II oder eines Fahrzeugbriefs wird dem Kraftfahrt-Bundesamt von der Zulassungsbehörde gemeldet und im Verkehrsblatt veröffentlicht. Erst nach Ablauf der Frist können Sie die neuen Zulassungsdokumente abholen. Die Zulassungsbehörde kann Ihnen über die voraussichtliche Bearbeitungsdauer Auskunft geben.
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- bei gewerblich genutzten Fahrzeugen: zusätzlich entsprechende Nachweise
- Zulassungsbescheinigung Teil II oder alter Fahrzeugbrief
- bei Verlust:
Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung - bei Diebstahl:
Bestätigung der Polizei über die Diebstahlanzeige. - Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (bei abgemeldeten Fahrzeug nicht erforderlich)
Hinweis: Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I nach Erwerb eines Fahrzeuges ist zusätzlich die Vorlage des Kaufvertrages (aus dem ersichtlich ist, dass die Fahrzeugpapiere an den Käufer ausgehändigt wurden) erforderlich.
- § 11 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- § 12 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) (Zulassungsbescheinigung Teil II)
- § 5 Straßenverkehrsgesetz (StVG) (Verlust von Dokumenten und Kennzeichen)
- § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) (Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)