Dienstleistung

Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II - nach Verlust oder Diebstahl Ersatz beantragen

Sie wollen wegen Unleserlichkeit, Verlust oder Diebstahl Ihres Fahrzeugscheines eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen.

Hinweis: Sie haben das verloren geglaubte Zulassungsdokument nach Ausstellung des Ersatzdokumentes wieder gefunden? Dann müssen Sie das alte Dokument so schnell wie möglich bei der Zulassungsbehörde abgeben.
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Teams
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Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Ausstellung einer Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I:

  • bei Diebstahl:
    Sie müssen möglichst schnell eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Lassen Sie sich hierüber eine kurze schriftliche Bestätigung ausstellen.
  • bei Verlust:
    Sie müssen gegenüber der zuständigen Zulassungsbehörde den Verlust melden. Hierfür ist eine eidesstattliche Versicherung erforderlich.
Hinweis: Sie müssen die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I bei der zuständigen Zulassungsbehörde persönlich beantragen.

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Verfahrensablauf
Der Verlust einer Zulassungsbescheinigung Teil II oder eines Fahrzeugbriefs wird dem Kraftfahrt-Bundesamt von der Zulassungsbehörde gemeldet und im Verkehrsblatt veröffentlicht. Erst nach Ablauf der Frist können Sie die neuen Zulassungsdokumente abholen. Die Zulassungsbehörde kann Ihnen über die voraussichtliche Bearbeitungsdauer Auskunft geben.
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Erforderliche Unterlagen
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei gewerblich genutzten Fahrzeugen: zusätzlich entsprechende Nachweise
  • Zulassungsbescheinigung Teil II oder alter Fahrzeugbrief
  • bei Verlust:
    Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung
  • bei Diebstahl:
    Bestätigung der Polizei über die Diebstahlanzeige.
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (bei abgemeldeten Fahrzeug nicht erforderlich)

Hinweis: Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I nach Erwerb eines Fahrzeuges ist zusätzlich die Vorlage des Kaufvertrages (aus dem ersichtlich ist, dass die Fahrzeugpapiere an den Käufer ausgehändigt wurden) erforderlich.
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Rechtsgrundlage
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Infomaterial
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Zugehörigkeit zu