Dienstleistung
Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II - Namensänderung melden
Sie müssen die Änderung Ihres Namens oder Firmennamens in Ihren Fahrzeugpapieren vermerken lassen.
Sie oder Ihre Vertretung müssen die Änderung unverzüglich bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder alter Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II oder alter Fahrzeugbrief
- geändeter Personalausweis oder Reisepass; ersatzweise standesamtliche Dokumente (z.B. Heirats- oder Scheidungsurkunde)
- bei juristischen Personen/Firmen:
- aktueller Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug
- Ausweiskopie des Geschäftsführers oder Prokuristen - Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung