Dienstleistung

Wechselkennzeichen beantragen

Sie wollen für zwei Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse und gleicher Abmessung der Kennzeichenschilder ein Wechselkennzeichen beantragen.

Sie können die Fahrzeuge jedoch nicht zeitgleich nutzen. Das Fahrzeug, an dem sich nicht das vollständige Kennzeichenschild befindet, dürfen Sie

  • nicht auf öffentlichen Straßen oder Parkplätzen,
  • sondern nur in Garagen oder auf Privatgelände abstellen.

Hinweis: Auf die Bemessung der Fahrzeugsteuer wirkt sich das Wechselkennzeichen nicht aus.

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Teams
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Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Erteilung des Wechselkennzeichens:

  • Es handelt sich um zwei Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse und der gleichen Kennzeichengröße der folgenden Klassen:
    - M1 (Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung und höchstens acht Sitzplätzen außer Fahrersitz)
    - L (z.B. Krafträder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge und bestimmte vierrädrige Kraftfahrzeuge
    - Anhänger der Klasse O1 (bis 750 kg zulässige Gesamtmasse)

Für folgende Fahrzeuge können Sie kein Wechselkennzeichen erhalten:

  • zwei Fahrzeuge unterschiedlicher Klassen (z.B. ein PKW und ein Kraftrad)
  • Fahrzeuge mit folgenden Kennzeichen:
    - Saisonkennzeichen
    - Kurzzeitkennzeichen
    - Rotes Kennzeichen
    - Grüne Kennzeichen
    - Ausfuhrkennzeichen

Außerdem gilt:

  • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben.
  • Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden haben.
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Erforderliche Unterlagen

Der Antrag auf Zuteilung eines Wechselkennzeichens ist auf zwei Fahrzeuge bezogen und kann verschiedene Zulassungsvorgänge auslösen (z.B. Neuzulassung, Abmeldung, Ummeldung mit und ohne Halterwechsel, Wiederzulassung bezogen auf ein oder zwei Fahrzeuge). Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, ist daher von Fall zu Fall unterschiedlich.

Auflistungen der Unterlagen für die einzelnen Zulassungsvorgänge finden Sie auf unseren Seiten unter:

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Weitere Hinweise

Die Zulassungsbehörde kann verlangen, dass Sie Ihr Fahrzeug vorführen.

Tipp: Wenn Sie neue Kennzeichenschilder benötigen, können Sie sich an private Anbieter wenden. Diese finden Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden. Bei Wechselkennzeichen kann es vorkommen, dass diese vorbestellt werden müssen.

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Infomaterial
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Zugehörigkeit zu