Dienstleistung
Sondernutzung von Straßen außerhalb der Ortschaft - Erlaubnis beantragen
Öffentliche Straßen können Sie anders nutzen, als nur für den Verkehr. Sie benötigen dafür in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.
Beispiele für eine Sondernutzung sind:
Achtung: In folgenden Fällen benötigen Sie keine Sondernutzungserlaubnis:
Beispiele für eine Sondernutzung sind:
- wirtschaftliche oder gewerbliche Betätigungen (z.B. der Verkauf von Waren aller Art an der Straße)
- Benutzung des Luftraums über der Straße (z.B. durch eine Werbeanlage oder einen Warenautomaten)
- Benutzung einer privaten Zufahrt oder eines privaten Zugangs von der Straße zu einem privaten Grundstück
Achtung: In folgenden Fällen benötigen Sie keine Sondernutzungserlaubnis:
- Sie benötigen eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung für die Nutzung
- Sie wollen die Straße im Zusammenhang mit einer Anlage nutzen, die einer Baugenehmigung bedarf
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Sachbearbeitung Anbauten und Sondernutzungen
Sie möchten eine Straße oder Teile davon für etwas anderes als den üblichen Verkehr nutzen.
Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle schriftlich beantragen.
Die zuständige Stelle prüft die Auswirkungen der Sondernutzung auf die sonst übliche Nutzung der Straße. Wesentlich ist dabei beispielsweise, ob
Die zuständige Stelle kann die Genehmigung zeitlich begrenzen oder widerruflich erteilen. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.
Die zuständige Stelle prüft die Auswirkungen der Sondernutzung auf die sonst übliche Nutzung der Straße. Wesentlich ist dabei beispielsweise, ob
- die Sondernutzung den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigt
- die Fußgängerinnen und Fußgänger oder die Anwohnerinnen und Anwohner durch Lärm belästigt werden oder
- die Straße übermäßig verschmutzt wird
Die zuständige Stelle kann die Genehmigung zeitlich begrenzen oder widerruflich erteilen. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.
eventuell Lageplan, Fotos, Skizzen
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- nach Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße
- nach dem wirtschaftlichen Interesse der antragstellenden Person
In folgenden Fällen ist keine separate Sondernutzungserlaubnis erforderlich:
- Sie benötigen eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung für die Nutzung.
- Sie wollen die Straße im Zusammenhang mit einer Anlage nutzen, die einer Baugenehmigung bedarf.