Dienstleistung

Rotes Dauerkennzeichen (Händlerkennzeichen) beantragen

Sie können als zuverlässige Gewerbetreibende der Fahrzeugbranche (z.B. Kfz-Hersteller, Kfz-Händler, Kfz-Werkstätten) für nicht zugelassene Fahrzeuge das rote Kennzeichen beantragen.

Rote Kennzeichen dürfen Sie nur für folgende Fahrten verwenden:
  • Probefahrten: Feststellung und Nachweis der Gebrauchsfähigkeit
  • Prüfungsfahrten: Durchführung der Prüfung eines Fahrzeugs durch
    - amtlich anerkannte Sachverständige oder
    - eine Prüferin oder einen Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder
    - eine Prüfingenieurin oder einen Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation
  • Überführungsfahrten: Das Fahrzeug soll an einen anderen Ort gebracht werden.

Die Zulassungsbehörde vergibt das rote Kennzeichen befristet oder widerruflich. Es ist keinem Fahrzeug fest zugeteilt.

Sie können es verwenden:
  • mehrfach,
  • aber nur für den eigenen Betrieb und
  • für die zulässigen Fahrten

Als Privatperson erhalten Sie kein rotes Kennzeichen.

Mit dem roten Kennzeichen müssen Sie das besondere Fahrzeugscheinheft verwenden.

Hinweis: Fahrzeuge mit diesem Kennzeichen sind steuerbegünstigt. Sie unterliegen einer pauschalen Kraftfahrzeugsteuer.

Hinweis: Rote Dauerkennzeichen sind nur im Geltungsbereich der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) gültig.
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Teams
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Formulare & Online-Prozesse
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Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Zuteilung eines roten Kennzeichens:
  • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben.
  • Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden haben.


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Verfahrensablauf
Tipp: Wenn Sie neue Kennzeichenschilder benötigen, können Sie sich an private Anbieter wenden. Diese finden Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden.
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Erforderliche Unterlagen
  • schriftlicher Antrag
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • bei Vertretung: zusätzlich
    - schriftliche Vollmacht
    - gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
  • ausgefüllte und unterschriebene Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer (SEPA-Mandat)
  • aktuelle Gewerbeanmeldung
  • bei juristischen Personen: zusätzlich
    - aktueller Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug
    - Ausweiskopie des Geschäftsführers oder Prokuristen
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Code) für rotes Kennzeichen
  • Auskunft aus dem Bundeszentralregister - Führungszeugnis der Belegart "Null". Dies ist bei der zuständigen Gemeindeverwaltung zu beantragen.
Hinweis: Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl. Meist können Sie diese vorab telefonisch anfordern.


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Kosten/Leistung

Gebühren nach Verwaltungsaufwand

Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

Hinweis: Für die Kennzeichenschilder fallen weitere Kosten an.

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Sonstiges

Für die Besteuerung von Kraftfahrzeugen ist seit Februar 2014 die Zollverwaltung des Bundes zuständig. Weitere Informationen und Formulare zum Thema "Kraftfahrzeugsteuer" finden Sie auf den Internetseiten der Zollverwaltung.

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Rechtsgrundlage
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Infomaterial
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Zugehörigkeit zu