Dienstleistung

Oldtimerkennzeichen beantragen

Sie wollen für Ihr Oldtimerfahrzeug ein H-Kennzeichen beantragen.

Als Oldtimer gelten Fahrzeuge, die vor 30 Jahren (oder früher) erstmals zugelassen wurden. Dabei kommt es auf den Tag der ersten Zulassung an. Solche Fahrzeuge, die weitestgehend dem Originalzustand entsprechend und gut erhalten sind, sind kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut.


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Formulare & Online-Prozesse
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Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Zuteilung eines H-Kennzeichens:
  • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben.
  • Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden haben.


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Verfahrensablauf
Tipp: Wenn Sie neue Kennzeichenschilder benötigen, können Sie sich an private Anbieter wenden. Diese finden Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden.

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Erforderliche Unterlagen
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • bei Vertretung: zusätzlich
    - schriftliche Vollmacht
    - gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
  • bei Minderjährigen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
  • bei juristischen Personen/Firmen:
    - aktueller Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug
    - Ausweiskopie des Geschäftsführers oder Prokuristen
  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder alter Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil II oder alter Fahrzeugbrief
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Code)
  • ausgefüllte und unterschriebene Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer (SEPA-Mandat)
  • gegebenenfalls bisherige Kennzeichen (falls Fahrzeug zugelassen)
  • Oldtimergutachten über die Einstufung des Fahrzeuges als Oldtimer gemäß § 23 StVZO und den Richtlinien für die Begutachtung von Oldtimern
    - einer oder eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder
    - einer Prüferin oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr oder
    - einer Prüfingenieurin oder eines Prüfingenieurs einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation
Hinweis: Schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen "H", "BI" oder "aG" in ihrem Schwerbehindertenausweis sind von der Kraftfahrzeugsteuer befreit.

Hinweis: Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl. Meist können Sie diese vorab telefonisch anfordern.


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Zugehörigkeit zu
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