Dienstleistung

Kurzzeitkennzeichen beantragen

Sie wollen ein Kurzzeitkennzeichen für ein nicht zugelassenes Fahrzeug beantragen zur Vornahme von
  • Probefahrten und
  • Überführungsfahrten.

Das Kurzzeitkennzeichen gilt nur innerhalb Deutschlands und ist kein Ersatz für ein Ausfuhrkennzeichen. Das Kurzzeitkennzeichen gilt höchstens für fünf aufeinander folgende Kalendertage, einschließlich des Tages der Zuteilung. Sie können es nur einmalig und nur für den eigenen Bedarf verwenden.

Zum 1. April 2015 haben sich die rechtlichen Vorgaben für die Kurzzeitkennzeichen geändert. Seit diesem Zeitpunkt werden Kurzzeitkennzeichen nur noch an Fahrzeuge mit gültiger Typgenehmigung oder Betriebserlaubnis und nur mit gültiger Hauptuntersuchsuchung oder Sicherheitsprüfung vergeben. Das Kurzzeitkennzeichen darf nur noch für Probe- oder Überführungsfahrten unter Beachtung der im Fahrzeugschein eingetragenen Beschränkungen genutzt werden.

Hinweis: Der Beginn der Geltungsdauer darf nicht vordatiert werden. Berücksichtigen Sie das vor allem, wenn Sie es vor einem Wochenende oder vor Feiertagen beantragen.

Hinweis: Änderung zum 01.10.2017
Kurzzeitkennzeichen für Fahrzeuge mit Mehrstufengenehmigung bzw. Fahrgestelle (unvollständige Fahrzeuge) sind nur möglich, wenn deren Betriebs- und Verkehrssicherheit durch ein entsprechendes Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfingenieurs einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation belegt wird.

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Voraussetzungen
Zuständigkeit:
  • Kurzzeitkennzeichen dürfen von der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde oder
  • der für den Fahrzeugstandort zuständigen Zulassungsbehörde erteilt werden.
  • Das Kurzzeitkennzeichen ist wie bisher nur an einem Fahrzeug verwendbar.
  • Die Gültigkeitsdauer beträgt weiterhin 5 Tage.
Zuteilung:
  • Das Fahrzeug muss eine Betriebserlaubnis haben
  • KFZ-Versicherung (eVB für Kurzzeitkennzeichen)
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung  oder Sicherheitsprüfung  für die Geltungsdauer d. Kurzzeitkennz.
  • Halterdaten (Personalausweis, Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug)
  • Fahrzeug-Hersteller
  • Fahrzeugklasse und Art des Aufbaus
  • Fahrzeug-Identnummer
Hinweis: Der Nachweis ist in geeigneter Form zu erbringen, z. B. Fahrzeugschein und / oder Fahrzeugbrief sowie Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung

Ausnahmen:
  • Wenn keine Betriebserlaubnis vorhanden ist, ist die Fahrt zur Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis zur nächstgelegenen technischen Prüfstelle innerhalb des Zulassungsbezirkes oder eines angrenzenden Zulassungsbezirkes erlaubt (wird im Kurzzeit-Fahrzeugschein vermerkt).
  • Bei abgelaufener Hauptuntersuchung, ist die Fahrt zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle im Zulassungsbezirk und zurück erlaubt (wird im Kurzzeit-Fahrzeugschein vermerkt).
  • Werden bei der Hauptuntersuchung geringe oder erhebliche Mängel festgestellt, ist die Fahrt zur nächstgelegenen Werkstatt im Zulassungsbezirk oder einem angrenzenden Bezirk erlaubt.
    Dies gilt nicht bei der Einstufung als verkehrsunsicher!
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Verfahrensablauf
Tipp: Wenn Sie neue Kennzeichenschilder benötigen, können Sie sich an private Anbieter wenden. Diese finden Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden.

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Erforderliche Unterlagen
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • bei Vertretung zusätzlich
    - schriftliche Vollmacht
    - gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
  • bei Minderjährigen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
  • bei juristischen Personen/Firmen:
    - aktueller Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug
    - Ausweiskopie des Geschäftsführers oder Prokuristen
  • Versicherungsbestätigung für Kurzzeitkennzeichen (eVB-Code)
Hinweis: Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl. Meist können Sie diese vorab telefonisch anfordern.


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Kosten/Leistung

Hinweis: Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten


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Rechtsgrundlage
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Infomaterial
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Zugehörigkeit zu