Dienstleistung
Verkauf eines Fahrzeugs melden
Sie wollen Ihr zugelassenes Fahrzeug verkaufen. Dies ist der Zulassungsbehörde unverzüglich anzuzeigen. Sie sind auch nach dem Verkauf noch bei der Zulassungsbehörde als Halterin oder Halter eingetragen. Dies gilt so lange, bis die Behörde Ihr Fahrzeug abgemeldet oder umgeschrieben hat. Erst dann enden auch Ihre Pflichten als Halterin oder Halter.
WICHTIGER HINWEIS: Melden Sie Ihr Fahrzeug, ob Sie es im Inland oder Ausland verkaufen ab (Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges). So schützen Sie sich am besten vor einer drohenden Weiterzahlung der Kfz-Steuer und etwaigen Ansprüchen aus Ihrer Kfz-Versicherung.
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Verkaufsanzeige eines Fahrzeugs
Der Fahrzeugverkauf ist sofort schriftlich oder persönlich anhand einer Verkaufsanzeige mitzuteilen.
Alternativ können Sie auch einen „Kaufvertrag für ein gebrauchtes Fahrzeug“, den viele Dienstleister kostenlos im Internet anbieten, vorlegen.