Dienstleistung

Kraftfahrzeug - Technische Änderungen melden

Sie möchten technische Änderungen an Ihrem Fahrzeug vornehmen.

Erkundigen Sie sich vor dem Ein- oder Umbau, ob
  • die Betriebserlaubnis dadurch beeinträchtigt wird oder
  • die Änderung überhaupt genehmigungsfähig ist und Sie ein positives Gutachten für eine neue Betriebserlaubnis erhalten können.

Tipp: Wenden Sie sich mit diesen Fragen an amtlich anerkannte Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr oder an Prüfingenieurinnen oder Prüfingenieure einer Überwachungsorganisation.

Bestimmte technische Änderungen müssen Sie von der Technischen Prüfstelle oder einer zugelassenen Prüforganisation (z.B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, GTS,FSP) begutachten lassen. Im Anschluss daran müssen Sie diese Änderungen der Zulassungsbehörde unverzüglich mitteilen. Darunter fallen etwa:
  • Änderungen der Fahrzeugklasse oder der Fahrzeug- und Aufbauart
  • Änderung von Hubraum, Nennleistung, Kraftstoffart oder Energiequelle
  • Erhöhung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit
  • Verringerung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit, wenn diese fahrerlaubnisrelevant oder zulassungsrelevant ist
  • Änderung der zulässigen Achslasten, der Gesamtmasse, der Stütz- oder Anhängelast
  • Erhöhung der Fahrzeugabmessungen, ausgenommen bei Pkw und Krafträdern
  • Änderung der Sitz- oder Stehplatzzahl bei Kraftomnibussen
  • Änderungen der Abgas- oder Geräuschwerte, sofern sie sich auf die Kraftfahrzeugsteuer oder Verkehrsverbote auswirken

Achtung: Klären Sie vorher ab, ob Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung die Fahrt zur Prüforganisation oder Technischen Prüfstelle abdeckt.
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Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Eintragung der technischen Änderungen:
  • Sie weisen nach, dass die Änderungen vorschriftsmäßig erfolgt sind. Dafür müssen Sie das Fahrzeug vom amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr begutachten lassen.
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Verfahrensablauf
Die Zulassungsbehörde kann verlangen, dass Sie Ihr Fahrzeug vorführen.

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Erforderliche Unterlagen
  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder alter Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil II oder alter Fahrzeugbrief
  • Sachverständigengutachten beziehungsweise
  • Abnahmebestätigung einer zugelassenen Prüforganisation (z.B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, GTS, FSP)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
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Zugehörigkeit zu