Dienstleistung
Technische Änderungen eintragen
Sie möchten technische Änderungen an Ihrem Fahrzeug vornehmen.
Erkundigen Sie sich vor dem Ein- oder Umbau, ob
- die Betriebserlaubnis dadurch beeinträchtigt wird oder
- die Änderung überhaupt genehmigungsfähig ist und Sie ein positives Gutachten für eine neue Betriebserlaubnis erhalten können.
Wenden Sie sich mit diesen Fragen an amtlich anerkannte Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr oder an Prüfingenieurinnen oder Prüfingenieure einer Überwachungsorganisation.
Bestimmte technische Änderungen sind von einer Technischen Prüfstelle oder einer zugelassenen Prüforganisation (z.B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, GTS, FSP) begutachten zu lassen. Im Anschluss daran sind diese Änderungen der Zulassungsbehörde unverzüglich mitzuteilen.
Achtung: Klären Sie vorher ab, ob Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung die Fahrt zur Prüforganisation oder Technischen Prüfstelle mit dem technisch veränderten Fahrzeug abdeckt.
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief
- Sachverständigengutachten beziehungsweise Abnahmebestätigung einer zugelassenen Prüforganisation (z.B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, GTS, FSP)
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
Die Zulassungsbehörde kann verlangen, dass Sie Ihr Fahrzeug vorführen.
Abnahmen nach § 19 (3) Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) werden nicht (auch nicht auf Wunsch) in die Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen, sofern sich die Änderung nur im Feld 22 der Zulassungsbescheinigung Teil I befindet. Diese Gutachten sind jederzeit im Fahrzeug mitzuführen und berechtigten Personen auf verlangen vorzuzeigen.