Dienstleistung

Kraftfahrzeug (neu) - Zulassung beantragen

Sie wollen ein fabrikneues Fahrzeug zulassen.

Hinweis: Ein Wunschkennzeichen können Sie im Internet vorab reservieren.

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Teams
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Formulare & Online-Prozesse
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Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Zulassung des Fahrzeugs:
  • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben.
  • Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden haben.
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Verfahrensablauf
Die Zulassungsbehörde kann verlangen, dass Sie das Fahrzeug vorführen.

Tipp: Wenn Sie neue Kennzeichenschilder benötigen, können Sie sich an private Anbieter wenden. Diese finden Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden.
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Erforderliche Unterlagen
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • bei Vertretung: zusätzlich
    - schriftliche Vollmacht
    - gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
  • bei Minderjährigen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
  • bei juristischen Personen/Firmen:
    - aktueller Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug
    - Ausweiskopie des Geschäftsführers oder Prokuristen
  • bei erstmaliger Zulassung von Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung:
    - Zulassungsbescheinigung Teil II und
    - Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier)
  • bei erstmaliger Zulassung von Fahrzeugen mit nationaler Typgenehmigung:
    - Zulassungsbescheinigung Teil II mit eingetragener Typschlüsselnummer oder Datenbestätigung
  • bei Fahrzeugen für die bisher keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgefüllt war: zusätzlich Kaufvertrag oder Originalrechnung
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Code)
  • ausgefüllte und unterschriebene Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer (SEPA-Mandat)

Die Kraftfahrzeugzulassungsbehörde kann weitere Unterlagen verlangen.

Hinweis: Schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen "H", "BI" oder "aG" in ihrem Schwerbehindertenausweis sind von der Kraftfahrzeugsteuer befreit.

Hinweis: Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl. Meist können Sie diese vorab telefonisch anfordern.




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Kosten/Leistung
Hinweis: Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.

Die Gebühren für die Zulassung setzen sich variabel zusammen, daher sind keine genauen Angaben der Kosten vorab möglich.
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Rechtsgrundlage
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Weitere Hinweise

Wurde das Fahrzeug gemäß § 13 EG-Fahrzeuggenehmigungs-Verordnung begutachtet, müssen die entsprechenden Unterlagen vorgelegt werden:
  • Einzelgutachtenbogen
  • Gutachten nach § 13 EG-FGV
  • ggf. Foto des Typenschildes
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Zugehörigkeit zu
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