Dienstleistung
Jagdschein - Verlängerung beantragen
!!! Achtung !!!
Nach den kürzlich erfolgten Änderungen des Bundeswaffen- und Bundesjagdgesetzes besteht hinsichtlich der Verfahrensabläufe Klärungsbedarf.
Bis auf Weiteres ist deshalb mit Verzögerungen bei der Jagdscheinerteilung zu rechnen.
Sie können Ihren Jagdschein um ein Jahr oder drei Jahre bei der unteren Jagdbehörde verlängern lassen.
Die Jagdscheine aller deutschen Bundesländer gelten auch in Baden-Württemberg.
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Forstrecht, untere Jagdbehörde
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Untere Forst- und Jagdbehörde; Jagdscheine
- Wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: Die Stadtverwaltung
- Wenn Sie in einem Landkreis wohnen: Das Landratsamt
Hinweis: Wenn Sie keine Hauptwohnung in Baden-Württemberg haben, ist die Verwaltung des Stadt-/Landkreises zuständig, in deren Bezirk Sie die Jagd ausüben wollen.
- PDF-Formular zum Ausdrucken Jagdschein beantragen
Voraussetzungen für den Jagdschein sind:
Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung
Mindestalter: 16 Jahre
Wenn Sie zwischen 16 und 18 Jahren alt sind, erhalten Sie einen Jugendjagdschein.
Sie dürfen damit nur in Begleitung einer in der Jagd erfahrenen Person jagen.
Die Verlängerung Ihres Jagdscheins müssen Sie persönlich bei der zuständigen Stelle oder schriftlich per Post beantragen.
Senden Sie den Antrag mit der Post, müssen Sie die erforderlichen Unterlagen und Ihren Jagdschein beifügen.
Die zuständige Stelle sendet Ihnen den verlängerten Jagdschein ebenfalls mit der Post zurück.
Bei schriftlicher Antragstellung erhalten Sie mit der Post einen Gebührenbescheid. Die zuständige Stelle kann auch eine Vorauszahlung der Gebühren verlangen.
Für die Erteilung der Jagdscheine von Inländern werden benötigt:
- Personalausweis
- Antrag auf Jagdscheinverlängerung/ -neuausstellung
- Versicherungsnachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung (keine Beitragsrechnung!) Deckung von mindestens: 500.000 Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden
- bisheriger Jagdschein
- Passbild (auch falls im bisherigen Jagdschein kein weiteres Verlängerungsfeld mehr frei ist)
- Kopie des Prüfungszeugnisses bei Ersterteilung
Für die Erteilung der Jagdscheine von Ausländern werden zusätzliche Unterlagen benötigt:
- Auszug des Strafregisters nicht älter als 3 Monate
- Jagderlaubnis bzw. -einladung oder Pachtnachweis
Hinweis: Ihr Jagdschein wird nur für den Zeitraum verlängert, für den Sie die Versicherung abgeschlossen haben. Die Versicherung kann der zuständigen Stelle den Nachweis auch direkt elektronisch übermitteln.
Für die Erstausstellung von Jagdscheinen für In- und Ausländer und für die Verlängerung von Jagdscheinen für Ausländer werden unter Umständen weitere Unterlagen benötigt. Bitte setzen Sie sich deswegen vorher mit uns in Verbindung.
keine
Der jeweils zuständige Stadt-/ Landkreis setzt die Jagdscheingebühr fest.
Zusätzlich fällt eine Jagdabgabe an:
- für einen Tagesjagdschein: EUR 25,00
- pro Jagdjahr, für das Sie einen Jagdschein besitzen: EUR 50,00
Hinweis: Die Jagdabgabe wird verwendet für
- Jagdförderung
- jagdliche Forschung
- wildbiologische Forschung
- Wildschadensverhütung
kein
Sie benötigen zusätzlich zum Jagdschein eine Erlaubnis von der zur Jagdausübung berechtigten Person, in deren Jagdrevier Sie jagen möchten.
Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG)
- § 26 Jägerprüfung, Jagdschein
- § 27 Gebühren für Jagdschein und Jägerprüfung
- § 28 Jagdabgabe
- § 15 Allgemeines zum Jagdschein
- § 16 Jugendjagdschein
- § 17 Versagung des Jagdscheins
- § 18 Entziehung des Jagdscheins
Verordnung des Ministeriums Ländlicher Raum über die Höhe der Jagdabgabe (JagdAbgV) vom 8. März 2022