Dienstleistung

Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung verlängern

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist höchstens fünf Jahre gültig.

Sie können sie jeweils für weitere fünf Jahre verlängern lassen.

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Team
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zuständige Stelle

die Führerscheinstelle Ihres Wohnortes

Führerscheinstelle ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
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Formulare & Online-Prozesse
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Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Verlängerung sind:
  • Führerschein im Scheckkartenformat
  • körperliche und geistige Eignung, ausreichendes Sehvermögen
  • persönliche Zuverlässigkeit: Es dürfen keine gravierenden Vorstrafen und Verkehrsverstöße vorliegen.
  • bei Taxen: Ortskenntnis
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Verfahrensablauf
Beantragen Sie die Verlängerung persönlich bei der zuständigen Führerscheinstelle Ihres Wohnortes. Das Antragsformular erhalten Sie vor Ort.
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Erforderliche Unterlagen
  • Personalausweis oder Reisepass
  • allgemeiner Führerschein im Scheckkartenformat
  • Führungszeugnis Belegart „OB“
    Bei Bürgern mit einer EU-Staatsangehörigkeit (außer deutsch) ist ein "Europäisches  Führungszeugnis" zu beantragen.
  • ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise Zeugnis eines Augenarztes oder einer Augenärztin

Die Untersuchung des Sehvermögens können Sie durchführen lassen:
  • bei einem Augenarzt oder einer Augenärztin,
  • bei einem Arbeits- oder Betriebsmediziner oder einer Arbeits- oder Betriebsmedizinerin
  • bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung,
  • bei einem Arzt oder einer Ärztin des Gesundheitsamtes, einem anderen Arzt oder einer anderen Ärztin der öffentlichen Verwaltung. Ein ausgestelltes Gutachten oder Zeugnis ist zwei Jahre gültig.
  • bei Verlängerung über das 60. Lebensjahr zusätzlich: ein leistungspsychologisches Gutachten

Für diese Bescheinigung des Sehvermögens gibt es ein Formular, das die Ärzte oder Ärztinnen in den meisten Fällen haben. Sie können die Untersuchung in einer Arztpraxis Ihrer Wahl durchführen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.

Die leistungspsychologische Untersuchung, die ab 60 Jahren notwendig ist, enthält vor allem eine Überprüfung von
  • Belastbarkeit,
  • Reaktionsfähigkeit,
  • Orientierungsleistung und Konzentrationsfähigkeit.

Der Nachweis erfolgt durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung.
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Frist/Dauer

Keine, es wird eine rechtzeitige Beantragung der Verlängerung etwa sechs Monate vor Ablauf der Geltungsdauer der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung empfohlen

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Kosten/Leistung
  • für die Verlängerung ohne neuen Fahrgastbeförderungsschein: 32,90 Euro
  • für die Verlängerung mit neuem Fahrgastbeförderungsschein: 37,50 Euro
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Rechtsbehelf

Widerspruch

Informationen, wie der Widerspruch einzulegen ist (Form und Frist), erhalten Sie von der für Sie zuständigen Stelle (Fahrerlaubnisbehörde am Wohnort)

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Sonstiges

keine

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Rechtsgrundlage
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Zugehörigkeit zu