Dienstleistung

Führerschein (befristet) - Verlängerung beantragen

Für die Klassen C1, C1E, C, CE, D, DE oder D1, D1E ist Ihr Führerschein fünf Jahre gültig. Sie können ihn jeweils um fünf weitere Jahre verlängern lassen.

Führerscheine zum Fahren von Lastkraftwagen der Klassen C1 und C1E, die bis zum 27. Dezember 2016 erteilt wurden, gelten bis Sie 50 Jahre alt sind. Danach können sie um jeweils fünf Jahre verlängert werden.

Hinweis: Mit der Verlängerung erhalten Sie einen neuen Führerschein.

Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine im Scheckkartenformat sind 15 Jahre gültig. Die Frist gilt nur für die Plastikkarte, nicht für Ihre Fahrerlaubnis. Die Karte muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit der Erneuerung nicht verbunden

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Team
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zuständige Stelle

die Führerscheinstelle Ihres Wohnortes

Führerscheinstelle ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
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Formulare & Online-Prozesse
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Voraussetzungen

befristeter Führerschein

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Verfahrensablauf

Beantragen Sie die Verlängerung persönlich bei der zuständigen Führerscheinstelle Ihres Wohnortes. Das Antragsformular erhalten Sie vor Ort.

Gegen eine Extragebühr können Sie eine Expressbestellung beantragen. Die Wartezeit auf den neuen Führerschein verkürzt sich dadurch. Auskünfte erteilt Ihnen Ihre Führerscheinstelle.

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Erforderliche Unterlagen
  • Personalausweis oder Reisepass
  • bisheriger Führerschein
  • ein biometrisches Passfoto
  • ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise Zeugnis eines Augenarztes oder einer Augenärztin
  • ärztliche Eignungsbescheinigung

Die Untersuchung des Sehvermögens können Sie durchführen lassen von:

  • einem Augenarzt oder einer Augenärztin
  • einem Arbeits- oder Betriebsmediziner oder einer Arbeits- oder Betriebsmedizinerin
  • einer Begutachtungsstelle für Fahreignung

Das Formular für die ärztliche Eignungsbescheinigung haben die Ärzte in der Regel. Sie können einen Arzt oder eine Ärztin Ihrer Wahl aufsuchen. Wenn Sie den Antrag stellen, darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.

Bei den Klassen D, DE, D1 und D1E benötigen Sie zusätzlich:

  • Führungszeugnis Belegart „OB“
    Bei Bürgern mit einer EU-Staatsangehörigkeit (außer deutsch) ist ein "Europäisches  Führungszeugnis" zu beantragen.
  • für Busfahrer und Busfahrerinnen mit einer Fahrerlaubnis für die Klassen D, D1, DE und D1E ab dem Alter von 50 Jahren zusätzlich ein leistungspsychologisches Gutachten

Die Untersuchung für das leistungspsychologische Gutachten prüft beispielsweise Ihre

  • Belastbarkeit
  • Reaktionsfähigkeit
  • Orientierungsfähigkeit
  • Konzentrationsfähigkeit

Gutachterstellen für verschiedene Eignungsüberprüfungen finden Sie hier.(Oranges Blatt)

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Frist/Dauer

Spätestens sechs bis acht Wochen vor Ablauf Ihrer bisher gültigen Fahrerlaubnis sollten Sie die Verlängerung beantragen. Stellen Sie den Antrag rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer, wird die Fahrerlaubnis nahtlos um fünf Jahre verlängert.

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Kosten/Leistung

38,80 Euro

Zusätzliche Gebühren:

  • Expressgebühr 34,85 Euro
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Rechtsbehelf

Widerspruch

Informationen, wie der Widerspruch einzulegen ist (Form und Frist), erhalten Sie von der für zuständigen Stelle (Führerscheinstelle am Wohnort)

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Sonstiges

keine

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Rechtsgrundlage
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Vertiefende Informationen
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Zugehörigkeit zu