Dienstleistung
Führerschein - nach Entziehung neu beantragen
Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft nur das Führerscheindokument. Dies muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
- Personalausweis oder Reisepass
- ein biometrisches Passfoto
- Strafbefehl oder Gerichtsurteil mit Rechtskraftvermerk
- Führungszeugnis Belegart „OB“
Bei Bürgern mit einer EU-Staatsangehörigkeit (außer deutsch) ist ein "Europäisches Führungszeugnis" zu beantragen.
bei Neuerteilung der Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L oder T: zusätzlich
- Sehtestbescheinigung
- Nachweis über einen Erste-Hilfe-Lehrgang (9 UE) (wenn nicht bereits vorliegt)
bei Neuerteilung der Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE: zusätzlich
- Bescheinigung über eine allgemeinärztliche Untersuchung
- Zeugnis oder Bescheinigung über das Sehvermögen
- Nachweis über einen Erste-Hilfe-Lehrgang (wenn nicht bereits vorliegt)
- Nachweis, dass Sie die besonderen Anforderungen an Ihre Leistungsfähigkeit erfüllen
- gegebenenfalls medizinisch-psychologisches Gutachten zur Überprüfung, ob Sie der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht werden
Hat Ihnen die zuständige Stelle den Führerschein entzogen, weil Sie acht oder mehr Punkte im Entziehung des Führerscheins mehr als sechs Monate wirksam ist.
Hat Ihnen die zuständige Stelle den Führerschein entzogen, weil Sie einer im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe ergangenen Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar nicht nachgekommen sind, erhalten Sie einen neuen Führerschein erst nach Teilnahme an einem Aufbauseminar.
Hinweis: Bei einem befristeten Fahrverbot erhalten Sie Ihren Führerschein nach Ablauf der Frist automatisch zurück.
Widerspruch
Informationen, wie der Widerspruch einzulegen ist (Form und Frist), erhalten Sie von der für zuständigen Stelle (Führerscheinstelle am Wohnort)
Die gerichtliche Sperrfrist kann verkürzt werden, wenn Ihnen der Führerschein wegen erstmaliger Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss entzogen wurde. Wenn Sie an einer Nachschulung teilnehmen dürfen, erhalten Sie von der Staatsanwaltschaft ein Informationsblatt. Dieses enthält nähere Informationen zu den Teilnahmebedingungen und Kursveranstaltern.
Für die Kursteilnahme benötigen Sie eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" der Führerscheinstelle. Sie dürfen keine weiteren Verkehrsdelikte oder Straftaten, die Ihre Eignung in Frage stellen, begangen haben. Bei Blutalkoholwerten ab 1,6 Promille müssen Sie sich vor Kursbeginn einer medizinisch-psychologischen Untersuchung unterziehen. Bei Blutalkoholwerten von mehr als zwei Promille ist die Kursteilnahme ausgeschlossen.