Dienstleistung

Befähigungsschein zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen

Wer als verantwortliche Person im Auftrag einer Erlaubnisinhaberin oder eines Erlaubnisinhabers mit erlaubnisbedürftigen, explosionsgefährlichen Stoffen umgeht, benötigt einen behördlichen Befähigungsschein zum Umgang und/oder Verkehr mit diesen explosionsgefährlichen Stoffen.

Verantwortliche Personen sind zum Beispiel:

  • Aufsichtspersonen, besonders Leiterinnen und Leiter entsprechender Betriebsabteilungen
  • Sprengberechtigte
  • Betriebsmeisterin oder Betriebsmeister
  • fachtechnisches Aufsichtspersonal in der Kampfmittelbeseitigung
  • Lagerverwalterin oder Lagerverwalter
  • Personen, die explosionsgefährliche Stoffe transportieren, diese im Rahmen des Transports anderen Personen aushändigen oder diese vom Transporteuer in Empfang nehmen

Inhaberinnen oder Inhaber eines Befähigungsscheines für den Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen können nur natürliche Personen sein.

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Mitarbeiter
  • Waffenrecht, Waffen und Sprengstoffwesen A-He, Lebensbescheinigungen
  • Waffenrecht, Waffen und Sprengstoffwesen Ro - Z, Lebensbescheinigungen
  • Waffenrecht, Waffen und Sprengstoffwesen Hi - Ri, Lebensbescheinigungen
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Formular & Online-Prozess
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Voraussetzungen
  • persönliche Zuverlässigkeit
  • Fachkunde für die jeweils ausgeübte Tätigkeit
  • persönliche Eignung
  • Mindestalter: 21 Jahre
  • deutsche Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates
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Verfahrensablauf

Den Befähigungsschein zum Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen müssen Sie beantragen.

Formulare erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Kreispolizeibehörde. Geben Sie die Formulare persönlich bei der zuständigen Behörde ab.

Fügen Sie die erforderlichen Nachweise über Ihre Fachkunde bei.

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Erforderliche Unterlagen
  • ausgefüllte Antragsformulare
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis der Fachkunde
  • für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit:
    • bei Wohnsitz in Deutschland: Führungszeugnis
    • bei Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen

Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann die zuständige Stelle weitere Dokumente anfordern.

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Frist/Dauer

Ein Befähigungsschein wird in der Regel auf fünf Jahre befristet. Zur Verlängerung müssen Sie rechtzeitig einen entsprechenden Antrag stellen.

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Kosten/Leistung

Gebühren nach Gebührensatzung des Landkreis Lörrach zum Sprengstoffrecht.

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Rechtsbehelf

keiner

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Sonstiges

keine

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Rechtsgrundlage
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Weitere Hinweise

Zur Abgabe des Antrags können Sie online oder telefonisch einen Termin vereinbaren.

Bitte bringen Sie zu dem Termin Ihren Personalausweis oder Reisepass, alle weiteren erforderlichen Unterlagen und das bereits ausgefüllte Formular mit.

Online-Terminbuchung für das Waffen- und Sprengstoffrecht

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Zugehörigkeit zu