Dienstleistung

Baulastenverzeichnis - Einsicht nehmen

Im Baulastenverzeichnis der einzelnen Gemeinden sind öffentlich-rechtliche Belastungen verzeichnet, die auf einem Grundstück ruhen, beispielsweise:

  • Zufahrtsbaulasten
    Beispiel: Über Ihr Grundstück führt die Zufahrt zu einer öffentlichen Straße.
  • Abstandsflächenbaulasten für andere Grundstücke
    Beispiel: Sie haben die Abstandsfläche des Nachbargrundstücks übernommen. Daher müssen Sie bei einer Bebauung den doppelten Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten.

Diese Baulasten sind nur im Baulastenverzeichnis eingetragen, nicht aber im Grundbuch. Wollen Sie ein Grundstück erwerben, sollten Sie daher nicht nur das Grundbuch, sondern auch das Baulastenverzeichnis einsehen.

Hinweis: Im Grundbuch sind Grunddienstbarkeiten eingetragen. Diese sind keine öffentlich-rechtlichen Belastungen, sondern privatrechtliche Verpflichtungen. Beispiel: Sie gestatten Ihrem Grundstücksnachbarn, sein Abwasser über Ihr Grundstück zu leiten.

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Team
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zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der sich das Grundstück befindet

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Voraussetzungen

Sie müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen.

Ein berechtigtes Interesse haben Sie beispielsweise als

  • Grundstückseigentümerin und Grundstückseigentümer
  • Person, die das Grundstück kaufen möchte.
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Verfahrensablauf
Die Einsicht müssen Sie bei der Gemeinde, in dem sich das Grundstück befindet, beantragen.

Die Löschung einer Baulast können Sie beim Landratsamt Lörrach, FB Baurecht, beantragen.

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Erforderliche Unterlagen

Erkunden Sie sich bei der zuständigen Stelle.

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Frist/Dauer

keine

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Kosten/Leistung

Ob für die Einsichtnahme Kosten anfallen, richtet sich nach der örtlichen Satzung der Gemeinde.

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Rechtsbehelf

keinen

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Sonstiges

keine

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Rechtsgrundlage
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Vertiefende Informationen
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Zugehörigkeit zu